Sonderfonds "Vereine in Not" der Thüringer Ehrenamtsstiftung

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Nicht wenige Vereine und gemeinnützige Organisationen in Thüringen sind durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Situation geraten. Eine halbe Million Euro, aus dem Sondervermögen "Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfonds" kann die Thüringen Ehrenamtsstiftung auf Beschluss des Thüringer Landtags vom 5. Juni 2020 an Vereine im Freistaat vergeben, die unter finanziellen Engpässen aufgrund der Corona-Pandemie zu leiden haben.

Der Sonderfonds für Vereine in Not kann ab sofort in Anspruch genommen werden und ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Die finanzielle Unterstützung beträgt maximal 4.000 €.

Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Organisationen, die nicht über hauptamtliches Personal verfügen und die keinen laufenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausführen. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung übernimmt beispielsweise anteilige Kosten für Miete, Nebenkosten sowie Internet- und Telefongebühren. Sie übernimmt Kosten für Verbrauchsmaterial, Versicherungen und Beiträge in Dachorganisationen. Außerdem erstattet die Ehrenamtsstiftung Kosten für abgesagte Veranstaltungen und Projekte, für Instandhaltungen und für die Öffentlichkeitsarbeit.

Das Antragsformular, Anforderungen und alle weiteren Informationen zum Sonderfonds Vereine in Not finden Sie hier: http://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/vereine-in-not/

Sie haben Fragen zum Sonderfonds oder der Antragsstellung?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Thüringer Ehrenamtsstiftung
Löberwallgraben 8, 99096 Erfurt
Tel.: 0361/65736-62 oder -61
E-Mail: sonderfonds@thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Internet: https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/