Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes – Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus

Ralf Kalich

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9392

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9392

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ausbau der Windenergie als Thema steht regelmäßig auf der Tagesordnung und man muss ja unterdessen feststellen oder man kann feststellen, dass die übergroße Mehrheit des Hauses um Lösungen hier bemüht ist. Eine Fraktion lehnt das ja grundsätzlich ab, der Rest versucht hier sachgerecht in Richtung eines vernünftigen Ausbaus der Windenergie zu agieren. Ich verzichte jetzt an dieser Stelle mal auf die Begründung zu diesem Antrag, weil der Kollege Malsch das hier schon umfassend getan hat.

 

Das Regelungsbedürfnis liegt natürlich vor. Thüringen ist dabei angehalten, insgesamt 2,2 Prozent der Landesfläche auszuweisen. Das geltende Bundesrecht ist umzusetzen und das wird durch die einbringende Fraktion ja auch anerkannt. Der zweite Entwurf des Landesentwicklungsprogramms liegt seit Mitte Januar vor. Die Flächen werden auf die vier Planungsregionen aufgeteilt.

 

Der nun eingetretene Zustand bringt eine gewisse Unsicherheit in der Planung mit sich. Eine landespolitische Untersagung ist im Moment nicht mehr möglich. Diesen rechtsfreien Raum müssen wir lösen bzw. müssen wir ausgleichen. Daher begrüßen wir den Vorschlag, den hier die CDU einbringt. Wir plädieren dafür, dies an den Ausschuss für Infrastruktur sowie an den Umweltausschuss zu überweisen, dabei die Federführung bei der Infrastruktur zu belassen. Ich hoffe auf eine schnelle Lösung bei der ganzen Geschichte, auf eine schnelle Beratung, sodass wir dann in zweiter Lesung dieses Gesetz auch beschließen können. Ich bedanke mich.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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