Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014/2015 (Kommunales Haushaltssicherungsprogramm) sowie zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und des Thüringer Straßengesetzes

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/7162

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/7162


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich gebe in meiner Funktion die Begründung zu unserer Drucksache 5/7065 „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Haushalte“. Wir haben eine etwas andere Herangehensweise zu Ihrem Alternativantrag. Uns verbindet, dass die Finanzausgleichsmasse für die Kommunen nicht auskömmlich ist. Uns verbindet auch der Gedanke, dass wir diese ganze Angelegenheit nachbessern müssen, aber unsere Herangehensweise ist doch sehr unterschiedlich. In unserem Gesetz, was wir heute hier in der Drucksache beantragen, geht es in der Investpauschale vor allen Dingen darum, den Gemeinden und kreisfreien Städten und Landkreisen, die absehbar keinen Ausgleich im Verwaltungshaushalt herstellen können, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen und vor allen Dingen damit die Investpauschale zu stärken und vor allen Dingen denjenigen auch finanzielle Mittel zu geben, die nicht in der Lage sind, ihre Haushalte auszugleichen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir wollen diese Investpauschale vor allen Dingen auch stärken durch die Aufstockung des Landesausgleichsstocks, um denjenigen Kommunen zu helfen, die finanziell nicht in der Lage sind, ihre kommunalen Haushalte auszugleichen. Wir wollen, dass ganz einfach die Kommunen gleichgestellt werden. Wir wollen, dass finanzielle Mittel in den Kommunen nicht nach irgendwelchen Kriterien verteilt werden, sondern wir wollen, dass Kommunen in Thüringen gemeinsam nach vorne kommen. Wir wollen, dass Kommunen in Thüringen investieren können, und wir wollen, dass es den Kommunen in Thüringen besser geht.


(Beifall DIE LINKE)


Das ist unser Ansatzpunkt und in diesem Sinne hoffe ich auf eine sachliche und gute Diskussion über beide Gesetzanträge.


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