Thüringer Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds Thüringen“ zur Beseitigung der vom Hochwasser 2013 verursachten Schäden (Thüringer Aufbauhilfefondsgesetz)

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6297

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6297


Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, in der Drucksache 5/6297 liegt uns heute das Thüringer Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens, Aufbauhilfefonds Thüringen zur Beseitigung der vom Hochwasser 2013 verursachten Schäden vor.


Frau Präsidentin, meine werten Abgeordneten, das Hochwasser, das weite Teile des Freistaats ab dem 27. Mai 2013 heimsuchte, war das zweite in den letzten 11 Jahren. Eine schnelle und relativ unkomplizierte Hilfe für die betroffenen privaten Haushalte, die Kommunen mit teilweise erheblichen Schäden, die Industrie wie auch kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe ist notwendig, im weiteren Sinn auch Vereine, Verbände in die Regelung einzubeziehen und in den Hilfen nicht zu vergessen. Das Sondervermögen soll ein Gesamtvolumen von 200 Mio. Euro umfassen. Davon kommen 108 Mio. Euro vom Land und 98 Mio. Euro vom Bund. Für mich und meine Fraktion stellen sich, ohne das Gesetz in Frage zu stellen, trotzdem zwei Fragen: Reicht das Volumen aus, wenn ich heute durch die Presse gemeldete Zahlen allein von Gera von 58,4 Mio. Euro lese? Dazu, Herr Minister, müssten seitens der Landesregierung, es betrifft ja nicht nur das Finanzministerium, Auskunft gegeben werden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den finanziellen Mitteln und den dazu gehörenden notwenigen Kontrollen sollte selbstverständlich sein.


Ein zweites Problem sehen wir in der langen Rückzahlung an den Bund. Ich will keine zusätzlichen Unwetter und Überschwemmungen herbeireden, aber 20 Jahre Laufzeit, die Sie ja selber auch auf 10 Jahre eher Ziel bringender beziffert haben für eine Rückzahlung, geben mir dann doch zu denken. Der relativ kurze Abstand der Jahrhunderthochwasser lässt mich Gutes hoffen. Stauen wir mit solchen langen Zeiten am Ende nicht nur Wasser sondern auch zusätzliche Schulden? Zumindest nachdenken sollte man auf Bundesebene und in den Landesregierungen nochmalig darüber.


Herr Minister, meine Damen und Herren, meine Fraktion wird dem Gesetz zustimmen, um schnelle Hilfen an die Betroffenen zu gewähren. Die morgige Ausschuss-Sitzung sollte aber möglichst exakte Auskunft über die beantragten Hilfen nochmalig geben. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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