Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7452

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7452


Herr Präsident, meine Damen und Herren, als Erstes muss ich noch mal eine Bemerkung, die kann ich mir nicht verkneifen, zum Bericht machen, der gerade aus dem Innenausschuss gegeben wurde. Herr Engel ist wohl nicht Vorsitzender der MLPD, sondern ist der ehemalige stellvertretende Landtagsdirektor. Das ist ein kleiner Unterschied.


(Beifall DIE LINKE, SPD)


Nur mal so als Hinweis am Rande. Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es da ein Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst für Mitglieder der MLPD oder so etwas Ähnliches habe ich da im Kopf.


Nun zum eigentlichen Antrag oder zu den drei Gesetzen, die uns heute abschließend zur Beratung hier im Landtag vorliegen: Werter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften war und ist ein Paradebeispiel, wie die Koalition aus CDU und SPD Politik dieses Parlaments jedweder inhaltlicher Auseinandersetzung entzogen hat. Ich sage es ganz ehrlich, es ist ein Trauerspiel. Zweieinhalb Jahre nach der Selbstenttarnung des neonazistischen Terrornetzwerkes NSU - der Untersuchungsausschuss 5/1 hat heute einen über 1.700 Seiten starken Abschlussbericht beschlossen - reagiert die Landesregierung und werkelt am Thüringer Verfassungsschutzgesetz herum. Ja, sie hat reagiert. Was sie aber nicht macht, ist, Konsequenzen aus dem offen zutage tretenden Verfehlungen, aus dem Versagen und der offenbar gewordenen Gefährlichkeit eines sich verselbstständigten und nicht kontrollierbaren Geheimdienstes ohne rechtsstaatliche kontrollierbare Eingriffshürden und ohne rechtsstaatlich begründbare Eingriffsbefugnisse zu ziehen. Das tut die Koalition auch nicht mit ihrem Änderungsantrag. Um es gleich vorweg zu sagen, ohne Zweifel wurde in den letzten Jahren öffentlich sehr intensiv über den Verfassungsschutz als Geheimdienst diskutiert, insbesondere auch in Thüringen. Immer wieder wurde durch Journalisten Bürgerrechtlern, in der Auseinandersetzung mit Neonazismus Engagierten die Frage nach der Notwendigkeit eines Inlandsgeheimdienstes gestellt. Auch in der Anhörung des Innenausschusses haben wir die Angehörten danach gefragt. Wir haben die Gesetzentwürfe der Landesregierung und auch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufmerksam gelesen. Was wir aber nicht gefunden haben in den Anhörungen und auch nicht gehört haben, ist ein Argument für die immer wieder vorgetragene Behauptung, dass es einen Geheimdienst brauche. Darin unterscheiden sich die Herren Geibert, Fiedler, Gentzel und auch Herr Adams nicht.


(Beifall DIE LINKE)


Nicht ein einziges Argument außer der diffusen Darstellung, man müsse sich ja schließlich schützen. Beseelt von dieser Annahme negieren Sie die Funktion, Struktur und Aufgabenbeschreibung eines Geheimdienstes vollkommen. Ein Anzuhörender, kein grundsätzlicher Befürworter der Abschaffung des Verfassungsschutzes, hat den Abgeordneten des Innenausschusses dieses sehr deutlich vor Augen geführt. Prof. Dr. Hans Peter Bull, von der CDU und SPD vorgeschlagener Experte, führte in seiner Stellungnahme das rechtsstaatliche Dilemma der Geheimdienstbefürworter aus. Mit Ihrer Genehmigung zitiere ich: „Die Konzentration des Verfassungsschutzes auf gewaltorientierte Bestrebungen ist im Sinne einer Reduktion staatlicher Überwachung zu begrüßen; sie würde die unselige Gesinnungsschnüffelei beenden, die den Verfassungsschutz in der Vergangenheit in ein rechtsstaatliches Abseits gebracht hat.“ So weit, so gut. Weiter führt Prof. Bull aber aus - Zitat: „Würden sich die Verfassungsschutzbehörden nun auf die Beobachtung der gewaltbereiten Szene beschränken, so träte noch deutlicher zutage, was heute schon ein zentrales Problem der Sicherheitsverwaltung darstellt: die Doppelzuständigkeit von Polizei und Geheimdiensten, die oft genug zu einem unkoordinierten Nebeneinander beider Behördenstränge geführt hat.“ Was haben wir? Wir können uns laut Herrn Bull zwischen Doppelzuständigkeit und darauf aufbauenden Begehrlichkeiten zum Informationsaustausch und damit der Verletzung des Trennungsgebotes einerseits und andererseits einem Geheimdienst, der ausschließlich Gesinnungsschnüffelei betreibt, entscheiden. Oder aber wir entscheiden uns, dieses Dilemma dahin gehend aufzulösen, da es weder eine Doppelzuständigkeit braucht, diese eher rechtsstaatliche Prinzipien infrage stellt, noch eine Behörde, die ausschließlich oder auch Gesinnungsschnüffelei betreibt, und schaffen das ganze Amt einfach ab.


(Beifall DIE LINKE)


Meine Damen und Herren, diese Frage aber wollen weder die Fraktionen von CDU und SPD noch die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ernsthaft erörtert wissen. So unterblieb auch wie so viele Male in dieser Legislatur eine inhaltliche Auswertung der durchgeführten Anhörung im Innenausschuss. Die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes wird zum Politikum, zum Gegenstand eines Machtpokers in einer Koalition, deren Partner sich lieber gegenseitig vorwerfen, einen Geist wie unter Honecker in Thüringen etabliert zu haben oder gleich völlig ungeeignet für ein Amt zu sein. Morgen werden wir wahrscheinlich eine Erfolgsgeschichte erzählt bekommen, was für eine tolle Regierung Thüringen in den letzten fünf Jahren ihr Eigen nennen konnte.


(Beifall CDU)


Beim Verfassungsschutzgesetz gieren die Sozialdemokraten nach besonderer Anerkennung und betonen noch vor Veröffentlichung des Änderungsantrags, dass dieser eine sozialdemokratische Handschrift tragen würde wohl in der Hoffnung, dass am Ende keiner mehr überprüft, was man laut genug behauptet hat.


Aber schauen wir uns die sozialdemokratische Handschrift einmal an. Der SPD-Abgeordnete Hey wurde in der Nachrichtenagentur DPA wie folgt wiedergegeben, dass der nun ausgehandelte Reformvorschlag unter anderem vorsieht - Zitat: „… dass sich der Nachrichtendienst auf seine Kernaufgaben beschränkt. Dies sei in erster Linie der Kampf gegen gewaltbereite Bestrebungen, die immer wieder von der CDU geforderte Übertragung von Präsentationsaufgaben an den Verfassungsschutz sei mit dem gefundenen Kompromiss nun kein Thema mehr.“ Das Interessante dabei ist, dass der Änderungsantrag zu genau diesen Themen überhaupt keine Aussage trifft. Wie ist dann erst die Aussage Herrn Heys zu bewerten, dass sich die SPD in allen sie entscheidenden Punkten durchgesetzt habe. Aber auch für die CDU war die Einigung mit dem Koalitionspartner ein Erfolg und man ziehe nun die richtigen Konsequenzen.

Meine Damen und Herren, hier will uns ein jeder dieser Koalition ein X für ein U vormachen oder besser, man will einen Geheimdienst zur demokratischen Institution verklären und gesellschaftlich verankern und der weitgehend erfolgten öffentlichen Delegitimation durch einfach falsche Behauptungen begegnen.


Im Einzelnen zur Darstellung des Abgeordneten Hey: 1. § 1 Abs. 1 setzt in der allgemeinen Zweckbestimmung des Verfassungsschutzes tatsächlich den Schwerpunkt auf gewaltorientierte Bestrebungen, übrigens von Anfang an. Bei den eigentlichen Aufgaben in § 4 und § 5 bei den Eingriffsbefugnissen und Eingriffsschwellen und beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gibt es diese Grenzen gar nicht. Im Gegenteil, selbst § 1 beschreibt, dass dem Entstehen von Bestrebungen durch den Geheimdienst begegnet werden soll. Also der Geheimdienst soll Bestrebungen bekämpfen, die es noch gar nicht gibt. Damit verbleibt dieser Thüringer Verfassungsschutz und erfährt dadurch sogar noch eine Stärkung und, um mit den Worten von Prof. Bull zu sprechen, im Bereich der Gesinnungsschnüffelei tätig. Wenn nicht, wäre er ja auch strukturell bereits überflüssig, weil für die Gefahrenabwehr die Polizei zuständig ist. Auch darauf verwies Prof. Bull.

In § 5 Abs. 1 und noch sehr viel deutlicher in Absatz 2 wird die Präsentationsaufgabe des Geheimdienstes gestärkt und ausgebaut ganz im Sinne der Eingangsbemerkung zum Gesetzentwurf, dass die Landesregierung den Geheimdienst in der Mitte der Gesellschaft verankern möchte. Anders als Herr Hey verweisen andere in der Darstellung zur koalitionären Einigung auf die durchaus richtige Feststellung, man habe sich dazu verständigt, die Vorschläge der Parlamentarischen Kontrollkommission aufzunehmen - sicher nicht vollständig und auch nicht ausschließlich, aber zu einem großen Teil.

Ich möchte zuerst auf einen Punkt eingehen, der als Vorschlag der PKK nicht Einzug in den Änderungsantrag gehalten hat. Nach dem nun in diesem Punkt unverändert bleibenden Gesetzentwurf soll der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel dann unzulässig, wenn allein Kenntnis aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt werden würde. Da es also praktisch ausreicht, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass nur eine Information jenseits des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung erlangt werden könnte, ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel in der Praxis immer zulässig. Das heißt de facto, in dem verfassungsrechtlich garantierten und vor dem staatlichen Zugriff unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung gilt es für den Geheimdienst nicht und soll es für das künftige Amt für Verfassungsschutz auch nicht gelten. Die PKK hat dies erkannt und zumindest vorgeschlagen, das Wort „allein“ durch „im Schwerpunkt“ zu ersetzen. Das hätte zwar nicht …



Vizepräsidentin Hitzing:


Herr Abgeordneter Kalich, Ihre Redezeit ist zu Ende.



Abgeordneter Kalich, DIE LINKE:


Haben wir nicht drei gesagt?



Vizepräsidentin Hitzing:


Es ist geteilt, in der zweiten und dritten Beratung gilt das dann noch. Wir sind jetzt in der ersten zur zweiten Beratung.



Abgeordneter Kalich, DIE LINKE:


Dann gestatten Sie mir bitte noch einen Satz, da hatte ich jetzt ein Verständnisproblem. Das hätte zwar nicht wirklich den Kernbereich privater Lebensgestaltung vor dem Zugriff des Geheimdienstes geschützt,


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das wurde uns aber nicht signalisiert, Frau Präsidentin.)


aber die Hürden hätten ein klein wenig höher gelegen. Es stellt nach Ansicht des SPD-Abgeordneten Hey also eine sozialdemokratische Handschrift dar, auf den Minimalschutz der verfassungsrechtlich eigentlich unantastbaren Kern bereits zu verzichten. Ich habe einen Punkt gesetzt.



Vizepräsidentin Hitzing:


Herr Kalich, Moment, hier gibt es eine Unstimmigkeit, wie das signalisiert wurde. Herr Abgeordneter Kalich, es tut mir leid, wir haben jetzt die Einigung gefunden. So wie es ursprünglich signalisiert wurde, aber dann nicht umgesetzt wurde, wir reden jetzt zu allen drei Teilen, das heißt, Sie haben drei Mal die halbe Redezeit, sprich 27 Minuten.



Abgeordneter Kalich, DIE LINKE:


Die werde ich nicht ausschöpfen.


(Beifall FDP)


Also ich fahre dann fort, meine Damen und Herren. Dahingehend Aufnahme gefunden hat ein Änderungsvorschlag der parlamentarischen Kontrollkommission zu § 10 Abs. 2. Manch einer wird sich im Hohen Haus noch an die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage durch den Staatssekretär Rieder erinnern, der in unnachahmlicher Art und Weise ausführte, dass Mitarbeiter von Abgeordneten für den Verfassungsschutz sakrosankt, das heißt also Personen unantastbar werden. Anlass für seine Äußerung war, dass der Verfassungsschutz einen Mitarbeiter der Abgeordneten König als Informanten anwerben wollte. Sozialdemokratische Handschrift heißt in diesem Fall, hinter dieser Aussage des Innenstaatssekretärs zurückzufallen und bindet die gesetzliche Möglichkeit der Anwerbung eines Mitarbeiters eines verfassungsrechtlich geschützten Abgeordneten als inoffiziellen Mitarbeiter und Zuträger an die vorherige Information des Landtagspräsidenten und des Vorsitzenden der PKK. Völlig unberührt zeigt sie sich hier, sowohl die Abgeordneten als auch deren Mitarbeiter betreffend, von den zwischenzeitlich ergangenen Verfassungsgerichtsentscheidungen, die ihnen nicht folgenlose Informationspflichten an Geheimnisträger auferlegen, sondern enge Grenzen für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen Parlamentarier an sich setzen. Aufgenommen wurden auch die Regelungsvorschläge der PKK zum Ausbau der parlamentarischen Kontrolle. Die richtigen Konsequenzen nennt dies Frau Holbe. Sicher doch, erweitert sie die Kontrollmöglichkeiten und erweitert auch die Befugnisse der PKK und erleichtert deren Arbeit, aber sie sind keineswegs geeignet, die parlamentarische Kontrolle zu revolutionieren, weil der Grundsatz der Transparenz des Parlamentes und der Grundsatz der Geheimhaltung eines Nachrichtendienstes grundsätzlich diametral gegenüberstehen. Das löst der Gesetzentwurf auch nicht unter Berücksichtigung des Änderungsantrags auf. Da er dies aber auch nicht kann, sollte auch nicht so getan werden. Es wäre auch unredlich, wenn man behaupten würde, Thüringen zieht damit die Konsequenzen aus der Arbeit des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit den neonazistischen Terrornetzwerk NSU, denn die übergroße Mehrzahl der vorgenommenen Änderungen entsprechen einfach mal den Regelungen des seit 2009 geltenden Kontrollgremiumsgesetzes des Bundes. Wie wirksam die parlamentarische Kontrolle mit diesen in Thüringen nun eingeführten Instrumentarien auf Bundesebene funktioniert hat, zeigt die Arbeit des Untersuchungsausschusses des Bundes, die Vernichtung von Akten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, die die Arbeit selbst der Untersuchungsausschüsse erheblich erschwerte und behinderte und zeigen die öffentlichen Äußerungen von Kontrollgremiumsmitgliedern darüber, über was sie alles nicht informiert wurden und was damit auch nicht zum Gegenstand ihrer Kontrolle wurde. Um nicht falsch verstanden zu werden, die Anhebung der Kontrollbefugnisse in Thüringen auf das Niveau des Bundes ist im föderalen System kein falscher Schritt. Es ist nur keine Konsequenz, die es notwendig zu ziehen galt. Unbeeindruckt zeigt sich die Koalition auch bei den Fragen nach Wiederherstellung eines verfassungskonformen Zustandes bei der funktionellen Trennung von Geheimdienst und Polizei. Das Trennungsgebot führt seit Jahrzehnten einen kontinuierlichen Verteidigungskampf, den es nun völlig zu verlieren droht. Denn das Trennungsgebot meint nicht allein eine rein organisatorisch-strukturelle Trennung von Überwachung und Repression. Es meint vor allem, dass Menschen nicht durch den Staat ohne Vorliegen von Anhaltspunkten einer Überwachung aufgrund ihrer politischen Betätigung unterzogen werden und im Ergebnis staatlichen Repressivmaßnahmen unterzogen werden dürfen. Dies aber passiert dann, wenn zwar organisatorisch und personell die Trennung zwischen Geheimdienst und Polizei aufrechterhalten wird, der Informationsfluss aber weitestgehend barrierefrei ermöglicht wird, so wie das der vorliegende Gesetzentwurf schafft. Die Thüringer Informations- und Auswertungszentrale von Polizei und Verfassungsschutz erhält eine gesetzliche Grundlage und überdies dürften das Amt für Verfassungsschutz und andere Behörden, unter ihnen auch Polizeibehörden des Landes, gemeinsame Dateien projektbezogen führen können. Damit ist in der Konsequenz das Trennungsgebot nahezu vollständig aufgehoben, eine sozialdemokratische Handschrift offenbar.


Meine Damen und Herren, die Linke sieht keinerlei Grund, von der Forderung zur ersatzlosen Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz abzurücken.


(Beifall DIE LINKE)


Wir verstehen unter Verfassungsschutz eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den Schutz der Demokratie mit den Mitteln der Demokratie wahrgenommen durch zivilgesellschaftliche Akteure bei Unterstützung staatlicher Institutionen. Im Februar 2012 haben wir Ihnen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Die Argumente, die wir Ihnen damals hier vorgetragen und mit Sachverständigen diskutiert haben, sind auch heute noch richtig. Ihr Gesetzentwurf, dies gilt auch für den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu dem ich mich in erster Beratung ausführlich geäußert habe, ist in erster Linie ein Bekenntnis zum Geheimdienst. Das wirklich Tragische daran ist, trotz NSU, trotz V-Leute-Skandal, trotz Beteiligung der Verfassungsschutzämter am Strukturaufbau und an politischen Aktionen von Neonazis, gilt dies als ungebrochenes Bekenntnis zum Geheimdienst als solchen.


(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist, weil Sie immer nur schwarz-weiß sehen.)


Wir lehnen die Gesetzentwürfe der Landesregierung, also der Koalition aus SPD und CDU, sowie den der Grünen ab.


(Beifall DIE LINKE)


Dateien