Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften

RedenRalf KalichJustiz

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7453

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7453


Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wird Sie wohl nicht überraschen, Herr Hey, dass ich erwartungsgemäß diesen Optimismus hier nicht ganz so teilen kann, denn letztendlich haben die Beratungen des Gesetzentwurfs im Innenausschuss dokumentiert, dass eigentlich richtiges Herzblut gefehlt hat. Da meine ich ausnahmslos alle, die an diesen Beratungen zur Änderung der beamtenrechtlichen Vorschriften teilgenommen haben. Wenn ich jetzt im Nachgang auch noch höre, dass die Skandale in der Landesregierung dazu geführt haben, dass wir dort ein Stück vorwärts gekommen sind und wenn wir das eher beschlossen hätten, dass das vielleicht dann nicht so gekommen wäre, dann stimmt mich das zumindest sehr nachdenklich.


(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das ist reine Spekulation.)


Nachdem im Thüringer Landtag im März bei der Einbringung des Gesetzentwurfs noch fraktionsübergreifend eine Beratung im Innenausschuss angekündigt wurde, hat sich diese im Ausschuss selber aber nicht eingestellt oder wiedergefunden. Dies hat meines Erachtens nach drei Gründe: Erstens hat es der Innenausschuss vorgezogen, auf eine mündliche Anhörung zu verzichten. Das ist ein grundsätzlicher Kritikpunkt, den wir anbringen. Gerade die in den letzten Wochen stattgefundenen sehr lebhaften - in rechtlichen wie politischen Augen - öffentlichen und mündlichen Anhörungen zum Verfassungsschutz haben gezeigt, welches Erkenntnisgewinns und damit auch Gestaltungsmöglichkeiten sich das Parlament beraubt, wenn es sich einfach nur Stellungnahmen zuschicken lässt, aber nicht mehr in der gemeinsamen Diskussion auswertet und hinterfragt.


(Beifall DIE LINKE)


Diese parlamentarische Unsitte, die auch Ausdruck der grundsätzlichen Skepsis gegenüber Experten ist, sollte eine Mehrheit im neu zu wählenden Landtag nicht weiter fortführen. Wir brauchen gerade bei eigentlichen grundsätzlichen Reformvorhaben den Dialog auf Augenhöhe mit den Menschen in diesem Land und mit den von den Gesetzen unmittelbar Betroffenen.


Zweitens: Der Gesetzentwurf selbst ist frei von Kreativität und tatsächlich nach vorn gerichteten Änderungen. Der Gesetzentwurf ist also weniger eine Reform als eine notwendige Anpassung. Auch die Berufsverbände haben nach einer mehr als zwei Jahre andauernden Debatte mit dem Innenministerium in Vorbereitung des Entwurfs für das Parlament nur noch geringe Energie in das Vorhaben einer tatsächlichen Reform investiert. Die von Innenminister Geibert in der ersten Lesung geäußerte Auffassung, dass Thüringen - und ich zitiere - „mit diesem Gesetz die durch die Föderalismusreform hinzugewonnenen Kompetenzen für eine zukunftsorientierte Anpassung und Neuordnung des Beamtenrechtes nutzt und gleichzeitig die Zielstellung des Koalitionsvertrags nach einem modernen und leistungsgerechten Beamtenrecht umsetzt“, ist eher eine Einzelmeinung.


Drittens: Das Dienstrecht ist auf den ersten Blick eine trockene Rechtsmaterie, zugegeben, die bleibt es auch auf dem zweiten Blick. Es kommen aber durchaus politische und nicht zu vernachlässigende Aspekte hinzu. In der ersten Lesung wurde auf einige hingewiesen. So äußerten sich nahezu alle Redner zu Fragen, ob das Beamtentum grundsätzlich eine Organisationsoption im öffentlichen Dienst auch in Zukunft bleiben muss bzw. in welchem Umfang dieses künftig ausgestaltet wird. Der Bund der Steuerzahler verweist in seiner Stellungnahme zu Recht auf den hohen Grad der Verbeamtung in Thüringen hin. Thüringen nimmt hier mit über 14,3 Beamten je 1.000 Bewohnerinnen den Spitzenplatz in den neuen Bundesländern ein. Nun ist das nicht zwingend Thema und Gestaltungsinhalt des Gesetzentwurfes, aber allein die Tatsache, dass nahezu alle an der Debatte Beteiligten diese Frage zum Gegenstand ihrer Erörterungen machten, zeigten doch den bestehenden Bedarf an einer grundsätzlichen Diskussion, der sich die Landesregierung verweigerte. Und natürlich ist eine Dienstrechtsreform auch eine sozialpolitische Frage, die weit über die Frage nach der Besoldung hinausgeht und die mit dem Gesetzentwurf durchaus angefassten Fragen etwa nach der Familienfreundlichkeit, der Organisation der Dienststruktur mit umfasst. Aber der Thüringer Beamtenbund weist in seiner Stellungnahme auch auf die Versäumnisse dieses Gesetzentwurfs hin und kritisiert, dass eine - ich zitiere - „Vereinbarung des Nebentätigkeitsrechts, eine Neuregelung eines flexiblen Altersausstiegs sowie den Dienstherrn verpflichtenden Festlegung zum Gesundheitsmanagement nicht aufgenommen wurde“. Die Frage der Reform des Dienstrechts ist darüber hinaus auch einen zutiefst demokratische Frage, nämlich nach der Gewichtung zwischen hierarchischen und organisatorischen Dienststrukturen und beteiligungsfreundlicher Dienststruktur, die die Bediensteten einlädt zum Mitmachen und Mitgestalten oder anders, sind Beamte Objekte der öffentlichen Verwaltung oder sind sie Beamte der Subjekte der öffentlichen Verwaltung? Deswegen sind die Vorschläge der im DGB organisierten Gewerkschaften zur konkretisierten Regelung zur Personalentwicklung auch keine Nebensächlichkeit und haben Ausdruck in dem von uns vorgelegten Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung gefunden. Keinen Änderungsantrag haben wir zu dem bereits von mir in erster Lesung angesprochenen Problem der politischen Beamten eingereicht. Der Gesetzentwurf übernimmt hier in § 27 wortgleich die bisherige Regelung des § 48 Thüringer Beamtengesetz, und das, obwohl es zwischenzeitlich hieß, auch aus CDU-Kreisen bis hin zum Innenminister hier im Plenum, dass die Frage der Reduzierung der Anzahl der politischen Beamtenfunktionen auf der Agenda stünde und sowohl vom Innen- als auch vom Finanzministerium geprüft werde. Verschiedene Anzuhörende haben ebenso darauf hingewiesen, so etwa der Bund der Steuerzahler, aber auch der Thüringer Beamtenbund fordert - ich zitiere -, „die Anzahl der politischen Beamten unter Achtung der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung nochmals zu überprüfen und zu reduzieren“. Die Fraktion DIE LINKE lehnt die Fortsetzung der bisherigen Regelungen und des bisherigen Umfangs der politischen Beamten in Thüringen ab und wir verweisen auf unsere entsprechende Parlamentsinitiative aus dem September vergangenen Jahres in Drucksache 5/6592, in der wir einen umfänglichen Vorschlag zur Abschaffung der politischen Beamten und zur Einführung des Rotationsmodells bei der Besetzung der Funktionsstellen bisheriger politischer Beamten vorgeschlagen hatten. Diese Forderungen bleiben grundsätzlich bestehen und zielen nunmehr ab auf die Streichung des § 27. Auf eine erneute Einbringung des Änderungsantrags verzichteten wir aber, da parallel zu diesen Änderungen Neuregelungen in der Verfassung und im Ministergesetz notwendig wären. Im Übrigen würde sich, wenn man diesen konsequenten Schritt der Abschaffung der politischen Beamten in Thüringen gehen würde, die Frage des einstweiligen Ruhestands und der Anrechnung von Bezügen, Stichwort Verbot der Doppel-Alimentierung, lösen. Nach der faktischen Nichtlösung des Problems wirkt die Verschärfung der Anrechnungsvorschriften wie halbherziger Aktionismus.


Meine Damen und Herren, abschließend: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wurde sicher nicht erreicht, was der DGB in seinem Eckpunktepapier zur Dienstrechtsreform in Thüringen als Anforderung an eine Dienstrechtsreform formulierte und der Innenminister in erster Beratung als Ziel des Gesetzentwurfs darstellte - ein zukunftsorientiertes und modernes Beamtenrecht. Dafür notwendige Voraussetzungen, wie etwa eine umfassende Aufgabenkritik, eine gründliche Analyse der Entwicklung des Beamtenrechts und die Ableitung einer klaren Zielstellung, bleiben auch nach diesem Gesetzentwurf weiter offen und auf der Agenda. Es gibt also auch in der nächsten Legislaturperiode viel zu tun. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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