Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2016/2017 (Thüringer Haushaltsgesetz 2016/2017 – ThürHhG 2016/2017)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1096

Zum Antrag der Landesregierung – Drucksache 6/1188


Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, wenn man die Reden zum Haushalt in den einzelnen Bereichen, die wir bis jetzt hier behandelt haben, verfolgt, hört man von der CDU aus der Mitte des Hauses auf der einen Seite immer eines: Der Haushalt ist aufgebläht. Und wenn man den Reden etwas folgt, stellt man fest, dass jeder für sich mehr Geld in seinem Einzelplan oder Ressort fordert. Also Sie müssen sich dann schon an irgendeiner Stelle entscheiden, was Sie eigentlich wollen. Das hätten Sie natürlich am besten ausdrücken können in Form von Änderungsanträgen. Aber das haben Sie ja nun verweigert. Wenn ich die Worte des Kollegen Pidde noch einmal nehmen kann: Also das ist schon dünne Suppe, die letztendlich auf den zwei Entschließungsanträgen, die heute früh hier reingeflattert sind, gelandet sind. Ich stelle für uns fest, Rot-Rot-Grün hat Wort gehalten und die Finanzausgleichsmasse 2016 um rund 50 Millionen Euro auf 1,9 Milliarden Euro erhöht. Außerhalb des kommunalen Finanzausgleiches erhalten die Kommunen weitere 1,2 Milliarden Euro. Damit fließt jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt an die Kommunen. Das ist die Botschaft, die für die Kommunen von diesem Haushalt entgegen aller Unkenrufe der Opposition – wir hatten ja gerade wieder einen – ausgeht. Denn letztendlich rechnen Sie in den kommunalen Finanzausgleich das kommunale Hilfspaket mit ein. Wenn man sich die konkreten Zahlen anguckt, die es letztendlich dann umfasst hat, dann muss man schon feststellen, dass in 2014 1,85 Milliarden Euro im kommunalen Finanzausgleich gestanden haben. Im Plan 2015 1,853 Milliarden Euro und da kam das kommunale Hilfspaket mit drauf. Jetzt im Plan für 2016 und 2017 stehen 1,901 Milliarden Euro drin. Das kann ein Kind in der 8. Klasse schon ausrechnen, dass das letztendlich die Mehrsumme ausmacht.


Herr Präsident, meine Damen und Herren, bei der Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichs sind besondere kommunale Belastungen wie die Wahrnehmung übertragener Aufgaben bei Kindertagesstätten, Sozialkosten, Kurortstatus, außergewöhnliche Umweltbelastung und die Einführung des Digitalfunks bei der Feuerwehr besser berücksichtigt als bisher. Die kommunalen Spitzenverbände und viele Bürgermeister und Oberbürgermeister sowie Landräte verwiesen darauf, dass der Finanzausgleichsmasse mindestens 100 Millionen Euro fehlen. Ich bin jetzt schon darauf eingegangen. Begründet wird diese Rechnung mit dem im Jahr 2015 einmal – ich wiederhole: einmal – aufgelegten Hilfsprogramm von Rot-Rot-Grün hier im Land. Diese Aufrechnung kann zwar aus kommunaler Sicht nachvollzogen werden und ich bin selbst ehrenamtlicher Bürgermeister und weiß, wovon ich rede – übrigens, ohne Schlüsselzuweisungen für meinen Ort zu kriegen – lässt aber eine Vielzahl von Aspekten und Herausforderungen, vor dem, was Land und Kommunen letztendlich leisten müssen, außer Betracht. Rot-Rot-Grün hat einen ersten Schritt für einen gerechten und ausgewogenen Finanzausgleich vollzogen. Das kommunale Hilfspaket von 135 Millionen Euro war auf das Jahr 2015 begrenzt und stellte den Kommunen Millionen Euro an Investitionspauschale, und davon 36 Millionen Euro für Schulbauten und Schulsporthallen zur Verfügung. Zu berücksichtigen ist ebenso, dass die Finanzausgleichsmasse keine Anrechnung zusätzlicher Steuereinnahmen der Kommunen, die sich aus den Steuerschätzungen vom November 2015 im Vergleich zur Maisteuerschätzung 2015 ergeben. Dies sind immerhin 17 Millionen Euro für 2015 und rund 6 Millionen Euro für 2016 und 2017. Das macht zusammen 41 Millionen Euro. Wohl gemerkt wird dies für die Kommunen nicht angerechnet.


Herr Präsident, meine Damen und Herren, ein Vergleich: Der Finanzausgleichsmasse zwischen den neuen Flächenbundesländern, wie er auch in der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände vor einigen Tagen vorgenommen wurde, ist nur bedingt geeignet, ein reales Bild zu zeichnen. Ich werde Ihnen das begründen. Thüringen hat die Ausgleichszahlungen für die Kosten der Unterkünfte laut SGB II, welches rund 120 Millionen Euro im Jahr und die Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung aus dem SGB XII – rund 80 Millionen Euro im Jahr – außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs gestellt – das übrigens nach der Neudatierung im Jahr 2012.


In Sachsen-Anhalt und Brandenburg sind diese Zahlungen Bestandteil der Finanzausgleichsmasse. Eine solche Herangehensweise wäre auch in Thüringen umsetzbar. Damit würde formal die Finanzausgleichsmasse um 200 Millionen Euro steigen, ohne dass aber die Kommunen mehr Geld erhalten würden. Deshalb sind bei der Bewertung der Finanzausgleichsmasse auch Zahlungen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs einzubeziehen. Thüringen hat einen bedarfsorientierten Finanzausgleich. Der 2013 ermittelte Bedarf unter Berücksichtigung der Einnahme wurde durch Berücksichtigung der Kostenentwicklung fortgeschrieben. Der neue Bedarf wurde ebenfalls berücksichtigt. Der Mindestbedarf wurde durch Gutachten auf rund 1,65 Milliarden Euro geschätzt. Das ist durch mein Vorredner, durch Herrn Höhn, schon genannt worden. Im Übrigen erfolgt das auf der Basis des Modells, welches vom alten Finanzminister Herrn Voss entwickelt worden ist. Die Landesregierung hat im Entwurf des Landeshaushalts für 2016 hingegen 1,9 Milliarden Euro als Finanzausgleichsmasse festgelegt. Bei der Bedarfsermittlung ist zu beachten, dass die meisten Bedarfsindikatoren einwohnerbezogen ausgestaltet sind. Durch den anhaltenden Rückgang der Einwohnerzahl reduziert sich zwangsläufig der Bedarf. Uns ist bewusst, dass dieses einwohnerbezogene System der Bedarfsermittlung nicht optimal ist. Er wird deshalb derzeit geprüft, damit im Künftigen Indikatoren zur Gestaltung kommen, die die kommunalen Bedarfe auch bei rückläufigen Einwohnerzahlen wirksam und näher abbilden.


Herr Präsident, meine Damen und Herren, aufgrund zahlreicher Hinweise und Forderungen der Kommunen hat Rot-Rot-Grün Veränderungen bei der Verteilung der Finanzausgleichsmasse vorgenommen, um so besondere Bedarfe einzelner Kommunen besser zu berücksichtigen. Die Veränderungen sind im Einzelnen:


- Die Erhöhung des Mehrbelastungsausgleichs, der steuerunabhängig als Pro-Kopf-Einwohner-Betrag ausgezahlt wird und den ungedeckten Finanzbedarf für die Aufgabenerledigung im übertragenen Wirkungskreis abdecken soll. Er hat sich deutlich erhöht. Das wurde sogar bei mir im Landkreis, im Saale-Orla-Kreis, bei der Einbringung des Haushalts, der übrigens durch einen CDU-Landrat pünktlich eingebracht worden ist – es geht also auch anders – noch mal betont.


(Beifall DIE LINKE)


- Die Erhöhung der besonderen steuerkraftunabhängigen Finanzzuweisungen für den Bereich der Kindertagesstätten: Zusätzlich wird der Ausgleichssatz zwischen Wohngemeinde und Kindertagesstättengemeinde für Gastkinder von bisher 70 auf 80 Prozent erhöht. Das war ein ewiger Streitpunkt, der zwischen Kommunen, die einen Kindergarten hatten, und solchen, die keinen hatten, rund um die Uhr eigentlich über die letzten Jahre immer getobt hat.


- Einführung besonderer Bedarfszuweisungen für Kurorte, besondere Umweltbelastungen und die Einführung des Digitalfunks: Daran möchte ich wirklich erinnern. Es gibt unheimlichen Handlungsbedarf für die Abstimmung der einzelnen Kräfte, die bei Rettungseinsätzen zum Einsatz kommen, also zwischen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Wenn wir das bei der Polizei machen, sind wir zwingend geboten, auch die anderen Kräfte dort dementsprechend auszustatten. Dem stellt sich die Landesregierung.


- Die Erhöhung des Kindersatzes bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen von bisher 4,5 auf 6,7 Einwohner für alle Kinder bis sechs Jahre und die Erhöhung des Sozialsatzes bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung von bisher acht auf 14 Einwohner pro Bedarfsgemeinschaft nach Sozialgesetzbuch II: Diese Veränderungen haben zwangsläufig eine Umverteilungswirkung. In der Folge erhalten elf der 23 Landkreise – die Zahl ist schon gefallen – und der kreisfreien Städte für den Bereich der Schlüsselzuweisungen für Landkreisaufgaben unter Berücksichtigung des Mehrbelastungsausgleichs 2016 im Vergleich zu 2015 mehr Geld und zwölf Landkreise und kreisfreie Städte weniger. Diese Umverteilung ergibt sich aus den unterschiedlichen Belastungen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung sowie der stärkeren Berücksichtigung der Kinder bis sechs Jahre und der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach Sozialgesetzbuch II. Auch bei den Gemeinden gibt es derartige Umverteilungswirkungen. 485 der 849 Gemeinden bekommen in der Summe von Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben, Mehrbelastungsausgleich und Aufwuchs der besonderen Finanzzuweisungen für die Kinderbetreuung 2016 im Vergleich zu 2015 mehr Geld – 485 Kommunen immerhin.


Ergänzend ist zu erwähnen, dass das Land auch den zehnprozentigen Kommunalanteil für das Kommunale Investitionsprogramm des Bundes übernimmt. Dazu ist bis jetzt überhaupt noch nichts gesagt worden. Dadurch können Thüringer Kommunen rund 84 Millionen Euro für investive Maßnahmen zusätzlich in Anspruch nehmen, ohne eigene Mittel einzusetzen. Auch wenn der Finanzausgleich noch nicht optimal ist – und das weiß ich als Bürgermeister –, hat Rot-Rot-Grün den Einstieg in einen gerechten Finanzausgleich vollzogen.


Herr Präsident, meine Damen und Herren, unabhängig davon verweisen wir aber auch darauf, dass in der Vergangenheit angelegte und nicht einer Lösung zugeführte strukturelle Probleme auf kommunaler Ebene nicht allein durch Strukturveränderungen im Finanzausgleich oder etwa durch mehr Geld behoben werden können. Aus diesem Grund hat sich Rot-Rot-Grün dazu bekannt, eine Funktional-, Verwaltungs- und Gemeindegebietsreform auf den Weg zu bringen, die Aufgabenkritik ebenso, wie die Betrachtung der Landesverwaltung dort mit einzubeziehen.


In diesem Sinne möchte ich meine Rede hier beenden. Alles, was mit Innerer Sicherheit zu tun hat, wird mein Kollege Dittes machen. Ich hoffe, dass die Mehrheit des Hauses uns hier unterstützt und dem seine Zustimmung gibt. Ich danke für die Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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