Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Thüringer Haushaltsgesetz 2024 – ThürHhG 2024 –)

Ralf Kalich

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8591

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8591

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Einzelplan 10 umfasst sehr viel, deswegen kann ich mich hier nur auf einige wenige Punkte konzentrieren. Die Umsetzung des Integralen Taktfahrplans in Thüringen: Dafür sind 1,5 Millionen Euro vorgesehen, 5 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren 2025 und 2026. Das ITF-Modellprojekt dient der Erprobung des thüringenweiten Konzepts in zwei exemplarischen Landkreisen, im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und im Saale-Orla-Kreis im Bereich der KomBus. Durch die Förderung wurde es möglich, einen für den Fahrgast erheblich qualitativ hochwertiges Beförderungsangebot umzusetzen und so die Vorteile des Planungsprinzips „Integraler Taktfahrplan“ auf einfache Weise erlebbar zu machen. Eine Reihe von Lücken, die ohne diese Mittel unvermeidlich wären, können vermieden werden. Die Akzeptanz im Modellprojekt selbst und die Demonstration nach draußen stellt einen Erfolgsfaktor dar. Die Kosten setzen sich aus den Kosten für die zusätzlichen Fahrplankilometer und den Betrieb von Rufbussen zusammen. Sie sehen also, wir stellen uns der Problematik „Öffentlicher Nahverkehr und ländlicher Raum“. Wir bieten Lösungen an.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Zweitens, die Finanzierung der Linkenmühlenbrücke: Vorgesehen sind 200.000 Euro für 2024, 2025 und 2026 in Gesamthöhe von 300.000 Euro. Diese Mittel zur Förderung einer Fußgänger- und Fahrradbrücke sind im Bundeshaushalt festgehalten. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: Mittel für die anteilige Kofinanzierung eines mit Bundesmitteln getragenen Projekts, Wiedererrichtung der Brücke an der Linkenmühle. Es ist eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vorgesehen. Auch dort schaffen wir Planungssicherheit für die anliegenden Kommunen. Aus dem Titel sind Verpflichtungsermächtigungen in genannter Höhe vorgesehen. Für die Finanzierung der Planung zur Wiedererrichtung der Brücke an der Linkenmühle über den Stausee Hohenwarte. Im Jahr 2024 erfolgt die erste Phase der Planung. Dafür sind keine weiteren Mittel notwendig. Die Höhe der ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen dienen der Finanzierung der anstehenden nächsten Planungsphase 3 und 4. Ich kann auch jetzt schon ankündigen, dass das Problem den nächsten Landtag, der gewählt werden muss, weiterbeschäftigen wird, denn dort muss es auf jeden Fall, ich denke, mit dem Bund noch mal Nachverhandlungen geben.

Drittens, die Investition zur Beschaffung von Bussen: Hier geht es um eine Direktive für saubere Fahrzeuge, die Unterstützung und Umstellung der Erweiterung der Busflotte auf alternative Antriebsarten. Die Mittel dienen im Rahmen des ÖPNVs, insbesondere der Busbeschaffung, zur Umsetzung dieser Direktive und ermöglichen außerdem zusätzliche Busbeschaffungen für die Leistungsmehrung im ITF-Modellprojekt.

 

An dieser Stelle möchte ich keine weiteren Beispiele bringen, denn die Zeit ist fast abgelaufen, aber ich möchte noch etwas Persönliches sagen: Meine Kolleginnen und Kollegen haben auf die Notwendigkeit dieses Haushalts bereits hingewiesen. Man kann darüber denken, was man will. Die Zustimmung zum Haushalt 2024 ist für mich eine ganz wichtige persönliche Geschichte, denn ich übernehme damit Verantwortung für den Landkreis Saale-Orla, für die Kommunen in meinem Landkreis und ich kann nur jedem dazu raten, diesem Haushalt zuzustimmen. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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