Thüringen darf beim kommunalen Investitionspaket der Bundesregierung nicht benachteiligt werden.

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/396

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/396


Herr Präsident, meine Damen und Herren, wider besseres Wissen verbreitet offensichtlich als Versuch eines Befreiungsschlags in einer für ihn sehr unangenehmen Situation der Oppositionsführer hier im Haus die Nachricht, die Landesregierung hätte beim kommunalen Investitionspaket der Bundesregierung schlecht verhandelt,


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Pfeife!)


und das im Wissen darüber, dass die Länder von der Bundesregierung lediglich über das Vorhaben unterrichtet worden sind.


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Hat Sie!)


Anstatt hier solchen Unfug zu verbreiten, hätten Sie, Herr Mohring, lieber Kraft und Zeit dafür verwenden sollen, bei Ihren zuständigen CDU-Bundesministern, Ihrer Bundeskanzlerin, Ihrem Parteivorsitzenden und Ihren CDU-Bundestagsabgeordneten dafür Sorge zu tragen, dass der Freistaat bei den jetzt angekündigten Programmen nicht so benachteiligt wird, wie wir das jetzt gerade gesehen haben.


(Beifall DIE LINKE)


Herr Präsident, meine Damen und Herren, grundsätzlich unterstützen wir den Einstieg in ein solches Hilfsprogramm für die Kommunen, um den sich seit Jahren vergrößerten Investitionsstau in den kommunalen Infrastrukturen abzubauen. Dies zeigt aber umso mehr, dass es ein Miteinander der Bundesländer in Ost und West geben muss und dass seitens der Bundesregierung für einen solidarischen Ausgleich gesorgt werden muss. Durch das Paket sollen gezielt finanzschwache Kommunen unterstützt werden. Zur Ermittlung der Finanzschwäche werden als Kriterien die Einwohnerzahl, die Höhe der Anteile an Kassenkrediten und die Zahl der Arbeitslosen zugrunde gelegt. Damit wird Thüringen insbesondere deshalb benachteiligt, weil die im Bundesvergleich sehr niedrige Steuerkraft der Kommunen im Freistaat keine Berücksichtigung findet. Im Bundesdurchschnitt beträgt diese ein Drittel, in Thüringen derzeit weniger als 25 Prozent. Zudem wissen Sie, dass aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Thüringen im Gegensatz zum Beispiel von Nordrhein-Westfalen Kassenkredite eine untergeordnete Rolle spielen. Nach unserer Auffassung muss die Gesamtverschuldung einschließlich der Zweckverbände und Eigenbetriebe bei der Berechnung berücksichtigt werden. Zudem sollte eine demografische Komponente bei der Verteilung aufgenommen werden, um den Problemen im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsrückgang Rechnung zu tragen. Wir unterstützen auch die Forderung des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes, der sich dafür ausspricht, dass die Hilfen zu 100 Prozent den Kommunen zu Hilfe kommen. Wir tun das im Übrigen bereits. Im Gegensatz zur Vorgängerregierung geht die rot-rot-grüne Koalition diesen Schritt mit dem jetzt im Landtag eingebrachten Kommunalpaket für das Jahr 2015, in dem Bundesmittel in Höhe von 47 Millionen Euro eins zu eins an die Kommunen durchgereicht werden.


Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach den bisher bekannt gewordenen Zahlen erhält Thüringen aus dem Paket lediglich 75,8 Millionen Euro und somit deutlich weniger als erwartet. Und das hängt nicht mit der Gesamtsumme zusammen, die wie bei allen Programmen auch hier viel zu wenig ist, sondern mit dem Verteilerschlüssel. Ob es um die Aufnahme von Flüchtlingen oder die Finanzierung von Infrastruktur geht, immer wird nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel verfahren, um Mittel an die Länder auszuzahlen, nur bei dem jetzt in Rede stehenden kommunalen Hilfspaket nicht. Die Bundesregierung will hier lediglich 2,1 Prozent der Gelder nach Thüringen überweisen, obwohl dem Freistaat 2,7 Prozent zustünden. Das sind über 20 Millionen Euro weniger. Das müssen wir beim Bundesministerium für Finanzen klar benennen. Wenn dann § 104 b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes zugrunde gelegt wird, indem eine Finanzhilfe zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet vorgesehen ist, sieht man, was es bedeutet, nur 70 Prozent der Wirtschaftskraft der Bundesrepublik hier in Thüringen zu haben. Als Beispiel: Die Verteilung auf die Länder beim Konjunkturpaket II erfolgte nach dem Königsteiner Schlüssel und dem Verteilungsschlüssel aus dem Programm für energetische Sanierung kommunaler Infrastruktur. Der Anteil Thüringens betrug 3,181 Prozent. Das wäre bei 3,5 Milliarden Euro ein Anteil von sogar 111,4 Millionen Euro statt wie bisher 75,8.


Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir unterstützen unsere Landesregierung ausdrücklich bei den jetzt beginnenden Verhandlungen auf Bundesebene und erwarten, dass auch die CDU im Interesse des Freistaats und ihrer Kommunen aktiv wird. Mit den von mir am Anfang genannten Vertretern können Sie gern sprechen.


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ihr regiert doch! Macht was Gescheites draus!)


Damit sind Sie sicherlich vollständig ausgelastet, Herr Mohring, und dann können Sie Thüringen einen richtigen Dienst erweisen und reden nicht weiter solchen Unsinn hier.


(Beifall DIE LINKE)


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