Gleichwertige Lebensverhältnisse sichern – Thüringens finanzielle Handlungsfähigkeit bewahren

Ralf Kalich

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 6/6525

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 6/6525

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Blick in die Tagesordnung zeigt uns bei den Aktuellen Stunden, dass Punkt a) und Punkt d) in irgendeiner Form korrespondieren. Letztendlich reicht der Blick Richtung Berlin in den Deutschen Bundestag, so dass man darauf aufmerksam wird, dass dort ein Entschluss zur Änderung des Grundgesetzes gefasst wurde, der nicht im Interesse der einzelnen Bundesländer liegt. Ich habe mich als Erstes im Grundgesetz im Artikel 72 schlaugemacht. Dort ist von der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse die Rede. Darauf bezieht sich auch der Antrag der SPD-Fraktion, wenn es darum geht, wann der Bund sich in die Länderhoheiten einmischen darf.

 

Die älteren im Saal werden sich noch erinnern: Von 1949 bis 1994 war an dieser Stelle noch von der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse die Rede. Auch wenn es heute nur noch Gleichwertigkeit heißt, dann bedeutet das nicht, dass man neue Spielregeln einführt, von denen nur die reicheren Bundesländer profitieren können. Das wäre dann das Gegenteil dessen, was das Grundgesetz uns vorgibt.

 

Mir stellt sich die Frage, ob die Haushälter in der Koalition im Bundesrat eventuell – ich sage eventuell – verfassungswidrige Vorstellungen in die Verhandlungen zum Digitalpakt eingebracht haben könnten. Die einhellige Ablehnung aller Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder lässt dies zumindest vermuten. Es würde sich mit Sicherheit auf die finanzielle Handlungsfähigkeit der Länder auswirken. Eine hälftige Finanzierung bzw. Kofinanzierung von Bundesmitteln stünde der oben genannten Aufgabe aus dem Grundgesetz entgegen und benachteiligte mit Sicherheit finanzschwächere Bundesländer.

 

Ich hoffe, dass die Länder auch in Zukunft vollsouverän über den Einsatz ihrer finanziellen Mittel entscheiden können, um dem Ziel, das im Grundgesetz genannt ist, wirklich näher zu kommen. Ich verweise auch darauf, dass unsere Anstrengungen als Landesregierung wie der Abbau von 1 Milliarde Euro Schulden, die durch unsere Vorgängerregierungen angehäuft wurden, damit in Zukunft infrage gestellt würden. Und ich verweise auch darauf, dass die Frage der Neuverschuldung unseres Bundeslands, das übrigens zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode keine Schulden aufgenommen hat, obwohl ganz anderes prognostiziert war, dort ebenfalls infrage gestellt würde.

 

Der Fallstrick, der dort eingebaut ist, sollte über den Vermittlungsausschuss des Bundesrats gelöst werden, denn so gemeinsam wir für unser Land einstehen, so unterschiedlich sind die Schwerpunkte in den einzelnen Ländern. Ich habe dabei großes Vertrauen in unsere Landesregierung und in die anderen demokratischen Parteien, die in den Ländern regieren, dass uns dies auch gelingen wird. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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