Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Vorschriften des öffentlichen Rechts 1/2

RedenRalf KalichInneres

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6875

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6875

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren, viel trockener geht es nun wirklich nicht. Wenn ich mir den Titel noch mal anschaue: Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Vorschriften des öffentlichen Rechts in der Drucksache 7/6875. Dort fand in der Plenarsitzung am 21.11.2013 die Erste Beratung statt, in der der Gesetzentwurf ohne Aussprache zur weiteren Bearbeitung an den Innenausschuss überwiesen wurde. In der Sitzung des Innenausschusses am 13.12.2013 wurden die Durchführung einer schriftlichen Anhörung und die Einstellung des Gesetzentwurfs in das Online-Forum des Landtags beschlossen.

 

In der schriftlichen Anhörung gingen nun Stellungnahmen ein, die des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Vereins Mehr Demokratie e.V., hier des Landesverbandes Thüringen, der Bürgerinitiative Fahner Höhe, der Umweltverbände BUND und NABU sowie der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald sowie des Vereins Thüringer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter e.V., der kommunalen Spitzenverbände, Thüringer Gemeinde- und Städtebund und Thüringer Landkreistag sowie des Staatsministeriums Baden-Württemberg, genauer des Büros der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung. Der Datenschutzbeauftragte forderte insbesondere Nachbesserungen beim Schutz besonders sensibler Daten, wie zum Beispiel Gesundheitsdaten, und verlangte zu deren Schutz im Rahmen der Anwendung des De-Mail-Verfahrens den Einsatz einer sogenannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Er spricht sich gegen den Einsatz des ID-Verfahrens aus und erläutert darüber hinaus auch grundsätzliche datenschutzrechtliche Probleme. Der Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter befürwortete den Gesetzentwurf auch mit Verweis auf die so mögliche Simultangesetzgebung auf Bundesebene und in den Bundesländern, zu den von den Gesetzesänderungen betroffenen Regelungsthemen. Die Landesregierung, auch Befürworterin einer solchen Simultangesetzgebung, teilte auf Nachfrage in der Ausschussberatung am 14.02. mit, dass eine solche Simultangesetzgebung möglich, aber rechtlich nicht zwingend notwendig ist, und die einzelnen Länder jeweils einen eigenen Gestaltungsspielraum bei dieser Vorschrift haben. Auch die kommunalen Spitzenverbände befürworteten den Gesetzentwurf. Der Gemeinde- und Städtebund verlangte in seiner Stellungnahme auch die Einführung des zusätzlichen Berechtigungskriteriums der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, damit Personen den Anspruch auf die Erteilung von elektronischen Dokumenten durch die Behörden geltend machen können. Der Verein Mehr Demokratie, die Bürgerinitiative Fahner Höhe und die Verbände BUND und NABU monierten insbesondere, dass die Wortwahl in der neuen Vorschrift zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung rechtlich zu unverbindlich ist und forderten die Ausformulierung der neuen Vorschriften im Sinne von Rechtsinformations- und ‑beteiligungsansprüchen für die Betroffenen bzw. die interessierte Öffentlichkeit. Die genannten bürgerschaftlich engagierten Organisationen forderten auch eine stärkere Verpflichtung zur Veröffentlichung von Verfahren bzw. Ergebnissen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Netz. Auch im Online-Forum des Landtags sind Beiträge von am Gesetzentwurf interessierten Bürgern eingegangen. Die Beiträge bezogen sich auf die zwei Schwerpunktbereiche des Gesetzentwurfs, den Ausbau der elektronischen Kommunikation der Behörden und Bürgerinnen und Bürger sowie die Einführung des Verfahrens der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Neben Beiträgen, die den Ausbau elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten befürworten, finden sich auch Stellungnahmen, die den Einsatz dieser Mittel, zum Beispiel des De-Mail-Verfahrens, aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch bewerten oder auch ablehnen bzw. zumindest technische Standards, wie die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung fordern. Von den vier zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Beiträgen sehen drei Beiträge positive Wirkungen des neuen Verfahrens, zum Beispiel hinsichtlich der Akzeptanz von Vorhaben, wenn das Verfahren eine wirkliche Steigerung der Beteiligungsmöglichkeit darstellt. Ein Beitrag lehnte die konkrete Vorschrift im Gesetzentwurf zu diesem neuen Verfahren ab.

 

In der Sitzung des Innenausschusses am 14.02.2014 wurden von drei Fraktionen zwei Änderungsanträge zur Debatte und Abstimmung gestellt. Der Änderungsantrag von CDU- und SPD-Fraktion in Vorlage 5/4363 greift u.a. die Forderung des Gemeinde- und Städtebundes auf, die Änderung des § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz betreffend, hinsichtlich der Einführung des zusätzlichen Kriteriums Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses am Erhalt eines elektronischen Dokuments. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Vorlage 5/4387 berücksichtigte alle Änderungsforderungen des Datenschutzbeauftragten, insbesondere hinsichtlich des Verzichts auf Anwendung bestimmter Verfahren bzw. der Einführung erhöhter datenschutzrechtlicher Standards und umfassender Veröffentlichungspflichten zur Information über Verfahren der früheren Öffentlichkeitsbeteiligung im Netz. Ebenfalls im Änderungsantrag der Linken aufgegriffen werden die Vorschläge der größeren rechtlichen Verbindlichkeit des Verfahrens der früheren Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne eines Rechtsanspruches auf Beteiligung, der Durchführung der Beteiligung von Antragstellung durch die Vorhabenträger und der Verlängerung der Stellungnahmefristen. Die Inhalte des Änderungsantrags der Linken fanden keine Mehrheit. Die Ausschussmehrheit beschloss in der Sitzung am 14.02.2014 die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der von der CDU- und SPD-Fraktion vorgeschlagenen Änderungen zu § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz. Dieses Beratungsergebnis liegt heute als Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 5/7312 erneut zur Abstimmung vor. Ich danke.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

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