Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/221

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/221


Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Botschaft, welche mit der heutigen Beschlussfassung von diesem Haus ausgeht, heißt: Diese rot-rot-grüne Koalition nimmt Anhörungsverfahren ernst, sie hört zu und vor allen Dingen bewegt sie sich auch.


(Beifall DIE LINKE)


Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss erhalten die Thüringer Kommunen im Jahr 2015 zur Verbesserung ihrer Finanzausstattung zu den bisher zugesagten Geldern weitere 24,4 Millionen Euro aus Landesmitteln. So können die Kommunen in diesem Jahr mit 102,4 Millionen Euro frischem Geld aus den Landesmitteln rechnen. In Auswertung der schriftlichen und mündlichen Anhörung – der Kollege Höhn hat es ja hier schon gesagt, dass das selbst doppelt durch uns durchgeführt wurde – konnten wir uns aufgrund der Hinweise der kommunalen Spitzenverbände zu diesem Kompromiss durchringen bzw. haben ihn wirklich gemeinsam erarbeitet. Die Koalitionsfraktionen waren sich einig, insbesondere Investitionen zu fördern, weshalb die zugesagte Investitionspauschale für die Städte und Gemeinden und die Schulträgerkommunen noch etwas aufgestockt wurde. Gleichzeitig wird deren Verwendung aber flexibel gestaltet, damit auch klamme Gemeinden das Geld nutzen können. Auch das war eine wesentliche Forderung aus der Anhörung. Die zusätzlichen Hilfen des Landes sind durch Entnahmen aus der Rücklage und durch Steuermehreinnahmen des Landes solide finanziert. Das Wichtigste ist, dass die Kommunen mit der Änderung auch zusätzliche Mittel – wenn es notwendig ist – für ihre Verwaltungshaushalte bekommen können.


Ich will nochmals auf die erfolgten Ergänzungen des kommunalen Finanzpakets der rot-rot-grünen Koalition kurz eingehen. Die Gesamtmittel, die für die zusätzliche Investitionspauschale für die Städte und Gemeinden vom Land zur Verfügung gestellt werden, sollen von 30 auf 40 Millionen Euro ansteigen. Damit erhöht sich die je Einwohner zu zahlende Investitionspauschale von 13,88 Euro auf nunmehr 18,51 Euro. Zudem wird auf Anregung des Gemeinde- und Städtebundes die Verwendung der Mittel flexibel gestaltet. Die geplante Schulinvestitionspauschale wird um 6 Millionen auf 36 Millionen Euro angehoben. Von ihr profitieren insbesondere die Landkreise und die kreisfreien Städte als Schulträger. Im Jahr 2015 werden zu den von der schwarz-roten Koalition bereits zugesagten circa 30 Millionen Euro für ergänzende Bedarfszuweisungen für Haushaltsnotlagegemeinden 18 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird das Land die hundertprozentige Kofinanzierung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes sicherstellen. Dafür werden circa 8,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung dieser Veränderung stellt die rot-rot-grüne Landesregierung den Kommunen im Jahr 2015 die von mir bereits genannte Summe von 102,4 Millionen Euro aus Landesmitteln zusätzlich zur Verfügung. Hinzu kommen die anrechnungsfreien Durchreichungen der Bundesmittel in Höhe von 41 Millionen Euro. Zudem sichert die rot-rot-grüne Koalition die vollständige Auszahlung der von der Vorgängerregierung für das Jahr 2015 bereits zugesicherten Hilfe in Höhe von 43 Millionen Euro. Die kommunale Finanzausgleichsmasse erhöht sich durch das Wirken des Partnerschaftsgrundsatzes im Jahr 2015 um weitere 14 Millionen Euro. Laut Steuerschätzung vom November 2014 können die Thüringer Kommunen in diesem Jahr zudem mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 50 Millionen Euro rechnen. Zu guter Letzt hilft auch das von der schwarz-roten Bundesregierung beschlossene kommunale Investitionspaket den Thüringer Kommunen. Wie bekannt werden ja 75,8 Millionen Euro Bundesmittel für die Jahre 2015 bis 2018 erwartet. Ein Teil davon wird bereits 2015 an die Thüringer Kommunen fließen.


Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit der heutigen Beschlussfassung hält diese Koalition Wort und setzt die im Koalitionsvertrag zugesagten Dinge um. Darin heißt es, dass für das Haushaltsjahr 2015 mögliche Haushaltsüberschüsse in einer festzulegenden Höhe unter anderem für die Erhöhung des KFA und für die Unterstützung von strukturell belasteten Kommunen verwendet werden. Genau das geschieht. Wenn Sie Ihre Kritik an unserem Gesetzentwurf ernst gemeint hätten, dann hätten Sie praktische Vorschläge machen können und Änderungsvorschläge und nicht wie Sie, Herr Fiedler, im Innenausschuss sagen, dann nehmt doch mehr Geld aus der Rücklage. Das war die einzige platte Antwort, die dort gekommen ist. Stimmen Sie dem Gesetz zu, stimmen Sie für die Thüringer Kommunen. Dann können wir sie im nächsten Monat mit diesem Geld nicht beglücken, sondern können weiterhelfen, dass die Kommunen in Thüringen sich weiterentwickeln können. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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