Rede Ralf Kalich: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 für den Freistaat Thüringen

Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/4454 -

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/4899 -

ZWEITE BERATUNG

d) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 für den Freistaat Thüringen
Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/4454 -
dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/4899 - ZWEITE BERATUNG

Rede von Ralf Kalich 24.1.2018 (106-plenarsitzung-arbeitsfassung)

Abgeordneter Kalich, DIE LINKE:

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als Erstes mal zur Rede von Frau Holbe: Ich muss Sie schon mal darauf hinweisen, dass Sie hier Äpfel mit Birnen vergleichen. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt sind die Mittel des SGB II und des SGB XII im KFA vorhanden. Das sind 200 Millionen Euro mehr. Wenn wir die in Thüringen einrechnen, sind wir auf Platz 2. So einfach kann man sich das in der Kritik nicht machen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe mich ja im September 2017 ausführlich bei der Einbringung des KFA hier von dieser Stelle gemeldet. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, welcher ein Volumen von 1,96 Milliarden Euro umfasst, zusätzlich 60 Millionen im Vergleich zum Vorjahr. Nochmals ein Vergleich zum Jahr 2014 - Sie hören das ja immer nicht ganz gerne bei der CDU -, im letzten Jahr Ihrer geführten Koalition: Hier betrug das Volumen der Finanzausgleichsmasse insgesamt 1,85 Milliarden Euro.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Falsch, Junge!)

Hinzu kommen im Übrigen die in Anlage 3 des Gesetzentwurfs ausgewiesenen fast 1,2 Milliarden Euro Zuweisungen an die Kommunen außerhalb des KFA,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Genau, das ist die Wahrheit!)

welches nach Beschluss des Haushalts auf der Grundlage der Änderungsanträge nochmals erhöht wird. Dort sind übrigens auch die 97 Millionen Euro eingestellt, die die Landkreise für Unterkunft, Krankenversicherung und Betreuung von Flüchtlingen brauchen und eingefordert haben.

Der 2015 ermittelte Bedarf unter Berücksichtigung der Einnahmen wurde durch Berücksichtigung der Kostenentwicklungen fortgeschrieben. Neue Bedarfe wurden ebenfalls berücksichtigt. Der Mindestbedarf wurde durch Gutachten auf rund 1,75 Milliarden Euro bestimmt. Festgesetzt wurden, wie bereits erwähnt, durch die Landesregierung 1,96 Milliarden Euro.

Aufgrund zahlreicher Hinweise und Forderungen der Kommunen hat die Landesregierung mit ihrem Entwurf Veränderungen in der Verteilung der Finanzausgleichsmasse vorgenommen, um so besondere Bedarfe einzelner Kommunen besser zu berücksichtigen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Langsamer vorlesen, damit Sie es auch verstehen!)


Diese Veränderungen wie die stärkere Gewichtung der Kreisaufgaben bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen und die Erhöhung der Einwohnerpauschale bei den Finanzzuweisungen im Rahmen des Mehrbelastungsausgleichs von 89 auf 95 Euro haben zwangsläufig eine Umverteilungswirkung. So erhalten unter anderem die Landkreise mehr Schlüsselzuweisungen. Diese Umverteilung ergibt sich aus den unterschiedlichen Belastungen im Rahmen der Aufgabenwahrung.

Welche Änderungen sind durch die Anträge der rot-rot-grünen Koalition vorgesehen? Mit der Einführung des § 7a wird der Ausgleich des Verlustes von Gemeinden in den unteren Größenklassen durch die Anpassung der Hauptansatzstaffel bereitgestellt. Berücksichtigt werden Verluste bei den individuellen Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben gegenüber einer Forderung der bis zum Jahr 2017 geltenden Hauptansatzstaffel nach § 9 Abs. 1 Thüringer Finanzausgleichsgesetz. Die an die Kommunen auszuzahlende Finanzausgleichsmasse wird sich somit den rot-rot-grünen Änderungsanträgen zufolge im Jahr 2018 um insgesamt 29,4 Millionen Euro und im Jahr 2019 um insgesamt 37,95 Millionen Euro steigern. In den Steigerungen enthalten sind die zusätzlichen Mittel zur Finanzierung des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes, die bereits benannten finanziellen Abfederungen der vorgesehenen Änderungen bei der Verteilung der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen, mehr Geld für den Kulturlastenausgleich sowie eine Erhöhung der kindbezogenen Landeszuschüsse für die Kindertagesbetreuung.

Zahlreiche weitere Änderungsanträge dienen dem Ziel, in den Thüringer Kommunen zusätzliche Investitionen zu ermöglichen. Insgesamt fließen 1,7 Milliarden Euro in Schulgebäude, Sportanlagen, Orchester, Schienen und Straßen. Im Vergleich: 2014 waren es 1,1 Milliarden Euro. So wird das rot-rot-grüne Schulbauprogramm insgesamt um weitere 10 Millionen Euro erhöht Nun ein Satz zu den KFA-Anträgen der CDU: Sie sind ein weiterer Beleg dafür - und Frau Holbe hat es ja hier auch gesagt -, dass die CDU für Stillstand auch im Bereich der Entwicklung der kommunalen Landschaft im Freistaat steht.

(Beifall DIE LINKE)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dass Rot-Rot-Grün zuhört und handelt, zeigt sich auch bei der Einbringung des Antrags für ein kommunales Investitionsprogramm. Im Zuge der Beratungen hat die rot-rot-grüne Koalition mit Blick auf erhebliche Steuermehreinnahmen ein solches Programm in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro in den Jahren 2018 und 2019 auf den Weg gebracht. Hinzu kommen 40 Millionen Euro für zusätzliche Investitionen in Krankenhäuser, Abwasseranlagen und gesundes Schulessen. Das ist ein weiterer Schritt, um den riesigen Berg, den uns die CDU an Investitionsstau im Bereich der kommunalen Infrastruktur hinterlassen hat, abzubauen. Das ist gut und nachhaltig angelegtes Geld. Ich bin den kommunalen Spitzenverbänden für ihre konstruktive, kritische Begleitung dieses Vorhabens auch angesichts der sehr eng gestrickten Fristen außerordentlich dankbar und sehe es auch als Signal dafür, dass wir bei weiteren geplanten Reformvorhaben in diesem Land eine solche neue Form des Dialogs weiter pflegen werden.

Abschließend bleibt festzustellen: Rot-Rot-Grün hält Wort. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die Koalition anstrebt, die finanzielle Situation der Kommunen nachhaltig zu verbessern. Das geschieht mit diesem Haushalt und dem neuen Kommunalen Finanzausgleich für 2018 und 2019 ein weiteres Mal. Im Vertrag ist zudem enthalten, dass gleichzeitig strukturell belasteten Kommunen eine nachhaltige Zukunftsperspektive geboten werden soll. Das Leitbild der Landesregierung, der Beschluss des Landtags zu Eckpunkten des Leitbildes und zu Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen und die jetzt im Haushalt enthaltenen finanziellen Mittel bilden eine solide Grundlage für die kommunale Familie, um weitere Schritte zur Schaffung leistungsfähiger kommunaler Strukturen in unserem Land zu gehen. Ich ermuntere alle, die sich auf den Weg gemacht haben, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen.

Noch mal ein Wort zu Herrn Kowalleck: Die Schuldentilgung, die Sie hier genannt haben, beträgt nicht 59 Millionen Euro, sondern 113 Millionen Euro, wie man unseren Änderungsanträgen entnehmen kann. Ich danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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