Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Ralf Kalich
RedenRalf Kalich

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2284

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2284

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zur Regelung des gewerblichen Spiels – auch Spielhallengesetz genannt – war vom 21. Juni 2012. Die Notwendigkeit, dies zu modernisieren, ergab sich nicht nur aus der langen Laufzeit, sondern auch aus der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags von 2021, dem wir hier im Hohen Haus zugestimmt haben. Im Vordergrund für uns bei all diesen Beratungen stand immer der Schutz von Jugendlichen und Erwachsenen, um nicht in ein krankhaftes Abhängigkeitsverhältnis zum Glücksspiel zu kommen. Das Angebot eines legalen Glücksspiels soll dabei verhindern, dass es einen sich weiter ausweitenden Schwarzmarkt gibt. In diesem Bereich wären Kontrollen nicht möglich, Suchtberatung könnte nicht stattfinden und somit würde illegales Glücksspiel eine weitere Steigerung im Bereich der Beschaffungskriminalität, hier konkret ums Geld, leisten. In diesem Spannungsfeld haben es sich die einbringenden Fraktionen aus Rot-Rot-Grün nicht einfach gemacht. Wie bereits berichtet, gab es dabei umfangreiche Arbeit der Regierungsparteien mit der CDU, die letztendlich in einen Änderungsantrag und in einer Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, die im Innen- und Kommunalausschuss begleitend beraten wurde, gemündet hat. So intensiv haben sich wahrscheinlich Parlamentarier hier aus dem Hohen Hause seit Langem nicht mehr mit Glücksspiel und Glücksspielhallen befasst.

 

(Zwischenruf aus dem Hause: Offiziell!)

 

Nicht offiziell. Also ich habe keinen getroffen, wo ich zu Besuchen dort war und habe mir das vor Ort angeguckt.

 

Die Änderungen, die das Gesetz betreffen, sind vor allen Dingen Abstandsregelungen sowie Zertifizierungen – wie mein Kollege Hande das schon gesagt hat. Die zentrale Forderung der Spielhallenbetreiber war die Zertifizierung. Das Augenmerk wird weiterhin darauf gerichtet, dass Spieler nur einen Automaten mit einer begrenzten Höhe an Geld bespielen können. Strikte Altersbegrenzungen zum Betreten der Spielhallen werden durchgesetzt. All dies soll dazu beitragen, dass Spielsucht so weit wie möglich eingegrenzt wird, weil sich alle Beteiligten darüber im Klaren sind, dass diese Suchtkrankheit nicht nur das Leben des Spielers, sondern vor allem deren Familien und vor allen Dingen der Kinder massiv bedrohen kann.

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich bin mir darüber im Klaren, dass der nun vorliegende Gesetzestext einen Kompromiss darstellt, deshalb ist es wichtig, die in § 3a festgelegte Zertifizierung in vier Jahren durch das Ministerium auf seine Wirksamkeit zu prüfen und das Parlament darüber zu informieren. Gegebenenfalls müssen Änderungen entsprechend erarbeitet und eingefügt werden. Auch in Punkt 4 des Entschließungsantrags, der in Drucksache 7/3656 vorliegt, geht es um die Überprüfung und Evaluierung, um möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Wir werden genau hinsehen müssen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Dem wollen und werden wir uns nicht entziehen. Ich hoffe, dass es uns mit dem Gesetz gelingt, einen rechtlich sauberen Rahmen für das Glücksspiel zu schaffen und damit das illegale Glücksspiel zurückdrängen zu können. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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