Thüringer Gesetz zur Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs

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Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4497

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4497


Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Gäste am Livestream und hier im Plenum! Rot-Rot-Grün steht an der Seite der Kommunen. Das zeigt auch die aktuelle Revision des Thüringer Finanzausgleichgesetzes. Dabei werden einige Faktoren geändert, die zu einem gerechteren und solidarischeren Ausgleich der Finanzen führen. Der Gesetzentwurf wird allen Kommunen zugute kommen, dabei aber nicht im Gießkannenprinzip ausfallen, sondern dafür sorgen, dass dort mehr Geld ankommt, wo es auch gebraucht wird. Das sind insbesondere Städte und Gemeinden mit überörtlichen Aufgaben, wachsende Kommunen und strukturell benachteiligte Regionen. Dies soll unter anderem mit einer Änderung in der Hauptansatzstaffel geschehen. Die im Vorfeld geäußerte legitime Kritik, dass diese Ansatzstaffel in einigen Fällen zu einem Absinken der Zuweisung führen kann, haben wir gehört; wir haben auch darüber diskutiert und gesprochen und werden baldmöglich, wie bereits angekündigt, einen Änderungsantrag aus den Regierungsfraktionen in die Diskussion einbringen.


Generell gilt für jede legitime Kritik, dass sie berechtigt ist und diskutiert werden kann, solange sie nicht den Rahmen von Argumenten und Fakten verlässt. Dies jedoch passiert – auch in der Presse – manchmal mit den geäußerten Stellungnahmen des Thüringer Landkreistags. Der Vorwurf der nicht ausreichenden und sinkenden Zuweisungen im Rahmen des FAG, kann so nicht stehengelassen werden. Das eigentliche Volumen des Finanzausgleichs betrug 2014 1,85 Milliarden Euro, also deutlich weniger als ab 2015 und in den Folgejahren. 2013 wurde bei einer Novelle des Gesetzes der konkrete Zuschussbedarf der kommunalen Aufgabenbereiche anhand der aktuellsten verfügbaren Jahresstatistik von 2010 erfasst und auf das Finanzausgleichsjahr 2013 fortgeschrieben.


Der Gesetzgeber ist verpflichtet, seine Bedarfsermittlung in regelmäßigen Abständen zu überwachen, daher wurden im Thüringer Finanzausgleichsgesetz vom 31. Januar 2013 sogenannte große und kleine Revisionen eingeführt. Durch meine Vorredner wurde das ja schon angesprochen. Der Bedarf wurde also konkret an vorliegenden Rechnungsabschlüssen ermittelt und nicht wie bislang pauschal angenommen. In einer Übergangsevaluation aus dem Jahr 2015 wurden zum ersten Mal die Kosten konkret ermittelt und die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen auskömmlich finanziert. Das hatte zur Folge, dass die Finanzausgleichsmasse von 1,861 Milliarden Euro im Jahre 2015 auf 1,901 Milliarden Euro in den Jahren 2016 und 2017 angestiegen ist. Rot-Rot-Grün hat bei der jetzigen Revision zwei weitere Kritikpunkte der Kommunen bei der Bedarfsermittlung aufgegriffen. Neben der Inflationsrate bei Sachkosten, sind auch die Tariferhöhungen beim Personal mit eingerechnet. Zudem werden Städten und Gemeinden keine fiktiven Steuereinnahmen mehr unterstellt und damit der Druck nicht mehr aufgemacht, Grund- und Gewerbesteuer anzuheben. Schlüsselzuweisungen und Mehrbelastungsausgleich sind Teil eines Finanzausgleichsystems, das Ungerechtigkeiten zwischen den Gemeinden minimieren soll. Keinesfalls ist es die einzige Einnahmequelle der Gemeinden. Steigende Kosten sind kein allgemeines Argument für die Notwendigkeit steigender Schlüsselzuweisungen. Die Steuerkraft der Thüringer Kommunen ist im bundesdeutschen Vergleich unterdurchschnittlich. Nur 25 Prozent der Ausgaben können die Thüringer Kommunen über eigene Einkommen decken. Der Bundesdurchschnitt liegt hingegen bei 40 Prozent. Die Abhängigkeit von Landeszuweisungen ist daher besonders hoch. Sie stellt rund 60 Prozent der kommunalen Einnahmen für die Thüringer Kommunen dar. Sie erhielten von 2014 bis 2016 in Summe 166 Millionen Euro mehr aus direkten Zuweisungen, insgesamt sogar 382 Millionen Euro mehr, wenn man eigene Steuereinnahmen hinzurechnet.


Auch die Kritik, dass das Land Thüringen die Bundesmittel nicht durchreicht, ist nicht haltbar. Wie schon erläutert, erreicht das Land Thüringen mit den regelmäßigen Bedarfsermittlungen durch kleine und große Revisionen im Thüringer Finanzausgleichsgesetz die in der Verfassung geforderte und vom Verfassungsgericht eingerahmte auskömmliche Finanzierung der kommunalen Strukturen. Trotzdem werden die Kosten der Unterkunft, die Grundsicherung, die Eingliederungshilfe und die Integrationsmittel an die Kommunen weitergereicht. Das sind insgesamt über 200 Millionen Euro, allerdings außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs. Das zu verschweigen, fördert den konstruktiven Dialog nicht.


(Beifall DIE LINKE)


Insgesamt umfasst diese Summe aus dem Bund, aus EFRE-Mitteln und aus dem Land über 1,1 Milliarden Euro pro Haushaltsjahr. Natürlich können wir im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses noch stärkere Hilfen für Kommunen möglich machen, wenn konkrete Probleme angesprochen werden. Übrigens, die Mittel, die ich hier angesprochen habe, von 1,1 Milliarden Euro, sind nachzulesen in der Anlage 3 des FAG. Dort sind übrigens auch die 97 Millionen Euro eingestellt, die die Landkreise für Unterkunft, Krankenversicherung und Betreuung für Flüchtlinge bekommen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


All das, was ich angesprochen habe bzw. über was wir reden müssen, funktioniert nur in einem fairen Dialog und den werden wir auf jeden Fall führen.


(Beifall DIE LINKE)


Nach 25 Jahren systematischer Unterfinanzierung hat Rot-Rot-Grün seit 2015 endlich klare Regelungen beschrieben. Dass die Thüringer Kommunen aktuell eine Struktur haben, bei der viel Geld in der Verwaltung hängenbleibt und wenig in Investitionen geht, ist uns allen kein Geheimnis. Auch müssen wir aufpassen, dass die Kommunen nicht die Sparkassen der Kreise werden, die mit der Kreisumlage immer die Möglichkeit haben, ihre strukturelle Schwäche auf die Kommunen abzuwälzen. Das alles müssen wir gemeinsam im Blick haben und im Gesetzgebungsprozess sachlich im Interesse aller diskutieren. Ich beantrage die Überweisung an den Haushalt- und Finanzausschuss.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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