Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Rettungswesens und des Brand- und Katastrophenschutzes

RedenRalf KalichInneresGesundheit

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6556

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6556


Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf, der heute zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes sowie des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zur abschließenden Entscheidung dem Landtag vorliegt, ist bereits im September des vergangenen Jahres durch die Landesregierung eingereicht worden. Grund für den langen Beratungszeitraum sind nicht etwa Differenzen in der Regierungskoalition, die wir in der Vergangenheit des Öfteren erlebt haben, oder gar, was tatsächlich dann einmal etwas noch Außergewöhnlicheres wäre, dass wir das nun ganz intensiv beraten hätten im zuständigen Innenausschuss, sondern schlicht und einfach Rechtsetzungsverfahren auf europäischer und auf Bundesebene. Der Gesetzentwurf ging im vergangenen Jahr nämlich noch davon aus, dass künftig bei Vergabe des Rettungsdienstes dieser europaweit ausgeschrieben werden muss. Damit einher ging die Befürchtung, dass nicht ortsansässige Unternehmen mit Dumpinglöhnen künftig Ausschreibungen gewinnen und dies nachhaltige Auswirkungen auf den Katastrophenschutz haben wird, da für gewöhnlich die regionalen Rettungsdienstleister, in der Regel sind dies anerkannte Hilfsorganisationen, auch in die Struktur des Katastrophenschutzes eingebunden sind, nicht ortsansässige gewinnorientierte Unternehmen aber auch keinerlei Veranlassung darin sehen, sich strukturell in gleichem Maße einzubinden. Dem sollte, so der ursprüngliche Entwurf der Landesregierung, insofern begegnet werden, dass bei der Ausschreibung der Rettungsdienstleistung die erforderlichen personellen Mitwirkungen im Katastrophenschutz als Wertungskriterium angemessen berücksichtigt werden sollen.


Nun sind durch Rechtsänderungen zur Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie sowie zur Konzessionsrichtlinie auch künftig europaweite Ausschreibungen für den Rettungsdienst nicht notwendig, was unsere Zustimmung findet. Dennoch meinen wir, dass man an der ursprünglich gefundenen Lösung durchaus festhalten kann. Die Abänderung von einer Soll-Vorschrift hin zu einer reinen Ermessensentscheidung können wir nicht nachvollziehen. Grundsätzlich ist zwar zu begrüßen, dass Landkreise ein weiteres Ermessen haben, aber die gewollte und auch sachgerecht enge Verzahnung von Katastrophenschutz mit dem Rettungsdienst würde dadurch nicht flächendeckend sichergestellt sein. Sowohl Rettungsdienst als auch Katastrophenschutz sind gerade keine Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, sondern es ist staatliche Aufgabe, flächendeckend und gleichwertig auf hohem Niveau Rettungsdienst sicherzustellen und einen wirksamen Katastrophenschutz vorzuhalten.


Mit dem Änderungsgesetz wird darüber hinaus das zum 1. Januar 2014 in Kraft getretene Notfallsanitätergesetz landesrechtlich umgesetzt. Das Bundesgesetz löst den Rettungsassistenten als Ausbildungsberuf ab und wir ersetzen diesen durch den höher qualifizierten Notfallsanitäter. Wie wir bereits in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs deutlich gemacht haben, begrüßt die Linke diese Änderung. Für die auf den Rettungsdienst angewiesenen Menschen bedeutet dies in der Zukunft eine schnellere und kompetentere Hilfe im Notfall, für die rettungsdienstleistenden Beschäftigten eine höhere Rechtssicherheit, denn wir sind ehrlich, auch Rettungsassistenten haben in der Vergangenheit mit einer hohen Kompetenz und auf hohem Niveau Leben gerettet und Leistungen im Interesse der Patienten erbracht.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Nur waren sie nicht immer für jede einzelne Maßnahme ausgebildet oder berechtigt, was im Ernstfall für den Rettungsassistenten zu erheblichen rechtlichen Problemen hätte führen können. Diese gewollte Qualitätssteigerung im Rettungsdienst wird man dann aber nur erreichen können, wenn man konsequenterweise den zweiten nach dem ersten Schritt geht und die im Dienst befindlichen Rettungsassistenten auch zu Notfallsanitätern weiterbildet.


(Beifall SPD)


Im Übrigen auch mit der Folge, dass sich dies in der Entlohnung widerspiegeln muss. Das Notfallsanitätergesetz des Bundes lässt für die Weiterbildung eine Frist von sieben Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zu. Danach endet, so der bisherige Wortlaut des Gesetzes, die Möglichkeit der aufbauenden Weiterbildungsmöglichkeit. Vor diesem Hintergrund macht es überhaupt keinen Sinn, die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Frist, in der der Einsatz von Rettungsassistenten noch möglich ist, zu verlängern, so wie dies einzelne Anzuhörende fordern.


Wir haben bei einer Ausbildungskapazität von jährlich 130 Ausbildungsplätzen in Thüringen 2.300 im Einsatz befindliche Rettungsassistenten weiter zu qualifizieren. Durch die klarstellende Regelung in der Beschlussempfehlung, dass die Kosten für die Weiterbildung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern durch die Kostenträger, also die Krankenkasse, zu tragen sind und nicht die Aufgabenträger, also die Landkreise und kreisfreien Städte zusätzlich belastet werden, gehen wir davon aus, dass die entsprechend notwendigen Kapazitäten gegebenenfalls auch geschaffen werden. Unsere Nachfrage zu diesem Punkt im Innenausschuss beantwortete der Innenminister zumindest dahingehend, dass es hier zu keinerlei strukturell begründeten Schwierigkeiten kommen wird. Bleibt der Umstand, dass dadurch durchschnittlich mehr als 300 der derzeit aktiven Rettungsassistenten durchschnittlich pro Jahr in den nächsten sieben Jahren aus dem Dienst zum Zweck der Weiterbildung genommen werden. Ob dies Auswirkungen auf den Rettungsdienst haben wird, muss Gegenstand einer ständigen Evaluierung sein und darf nicht dem Zufall überlassen bleiben. Ein entsprechend begleitendes Management durch die oberste Landesbehörde zur Unterstützung für die Landkreise wäre sicherlich sinnvoll.

Ich möchte es an dieser Stelle auch nicht versäumen, mich bei allen Rettungssanitätern, die bei hervorragender Einsatzbereitschaft ihre Arbeit gemacht haben, hier zu bedanken.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Eine abschließende Bemerkung zur Aufnahme der Regelung zur Beschaffung von für den Katastrophenschutz benötigten Fahrzeugen durch das Land. Die gefundene Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen, nur erfolgt die Beschaffung auf der Grundlage eines fortzuschreibenden Ausstattungsprogramms für den Katastrophenschutz, also der Katastrophenschutzverordnung. Nur dies sieht eine in Thüringen ausgesprochen kleinteilige Struktur des Katastrophenschutzes vor, eine Kleinteiligkeit, die sich nicht aus den Erfordernissen des Katastrophenschutzes ergibt, sondern aus der Kleingeistigkeit des Blickes auf die Struktur der Landkreise und kreisfreien Städte. Hier bedarf es im Interesse effektiver Verzahnung und Synergien einer tatsächlichen Fortschreibung.

Meine Damen und Herren, wir hatten in der ersten Lesung gesagt, dass sich jede Änderung von Vorschriften im Bereich des Rettungswesens und im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes daran messen lassen muss, ob die Qualität zukünftig im Rettungswesen im Interesse von Menschen, welche sich in lebensbedrohlichen Situationen befinden, gesteigert wird. Vor diesem Hintergrund sehen wir keinerlei Veranlassung, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE)


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