Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3599

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3599


Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das vorliegende Gesetz in der Drucksache 6/3599, das heute in erster Lesung dem Hohen Haus vorliegt, beinhaltet die Bereitstellung von zusätzlichen Investitionsmitteln in nachfolgenden Bereichen: Kultur- und Denkmalpflege, Brandschutz, Kindertagesstätten – dort vor allen Dingen für Investitionen und Ausstattungen –, Sportstätten und Schwimmbäder, Breitbandausbau, Gewässerunterhaltung, Förderung der Abwasserbehandlung, kommunaler Klimaschutz, kommunale Radwege- und Verkehrsinfrastruktur und Barrierefreiheit in den Kommunen sowie in drei weiteren Förderbereichen, auf die ich noch eingehen werde. Die Regierungsparteien beabsichtigen damit, gezielt den Investitionsstau in den kommunalen Strukturen in den Jahren 2017 und 2018 mit jeweils 50 Millionen Euro gezielt abzubauen. Dabei soll vor allen Dingen eine Kofinanzierung, so wie mein Kollege Höhn das schon gesagt hat, für die Eigenbeteiligung der Kommunen an bestehenden Förderprogrammen realisiert werden. Dies ermöglicht vor allem finanzschwachen Kommunen zielgerichtet Investitionen in die Infrastruktur. In Ausnahmefällen wird durch das eingebrachte Gesetz die Möglichkeit geschaffen, den Eigenanteil komplett vom Land zu übernehmen. Wo die konkrete Möglichkeit besteht, sollen bestehende Förderprogramme finanziell aufgestockt werden, damit vorhandene Förderprioritätenlisten schneller abgearbeitet werden können.

Drei Abschnitte im eingebrachten Gesetz behandeln spezielle Problemfälle. So wurden laut § 9 Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. In § 10 wird die Unterstützung von Tierheimen in unterschiedlicher Trägerschaft geregelt und in § 13 wird die Unterstützung für den Erhalt des Rennsteigshuttles geregelt. Gleichzeitig schafft das Land mit diesem Gesetz die Voraussetzung dafür, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten „Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c des Grundgesetzes vom Land kofinanziert und an die Schulträgerkommunen ausgereicht werden“. Die von mir angeführten zweimal 50 Millionen in den Jahren 2017 und 2018 können Sie der beigefügten Tabelle im eingebrachten Gesetzentwurf entnehmen. Das Land beteiligt somit die Kommunen an den Minderausgaben im Finanzjahr 2016 zur zielgerichteten Stärkung der kommunalen Infrastruktur.


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in den letzten Wochen sind eine Reihe von Stimmen – und der Herr Kowalleck hat das ja jetzt auch wieder betont – der CDU laut geworden, die sehr unterschiedliche Verwendungen der Mittel aus der Rücklage des Landes einfordern. Es war nämlich nicht so, dass die CDU in allen Fragen immer nur mit einer Stimme gesprochen hat. So sprach mein Landrat im Saale-Orla-Kreis, Herr Fügmann, CDU, davon, alle Mittel den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Sie hingegen, Herr Kowalleck, forderten zwischenzeitlich im Gegensatz dazu, alle Mittel einzusetzen zur Schuldentilgung. Wenn ich an den Antrag aus dem Dezember erinnern kann, dann waren es dann wieder die Kommunen. Das ist schon sprunghafte Meinungsentwicklung, die in der CDU-Fraktion hier hin und her geht. Das zeigt letztendlich, dass Sie kein finanzpolitisches Konzept für dieses Land haben. Der angedachte Einsatz weiterer Mittel aus der Rücklage in Höhe von 140 Millionen Euro, um den Aufwuchs des Sondervermögens Wasser- und Abwasser zu verhindern, sowie der Einsatz von 26 Millionen, um ökologische Altlasten – vorwiegend von Kali und Salz – abzubauen, zeigt durchaus, dass die rot-rot-grüne Landesregierung sehr verantwortungsvoll mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen auf finanzieller Basis im Land umgehen kann. Und die Summe, die zur Schuldentilgung eingesetzt werden sollte, ist durch Kollegen Höhn ja hier auch schon genannt worden. Es wird mit Rot-Rot-Grün kein unüberlegtes Ausgeben von finanziellen Mitteln in unserem Land geben.


Ich beantrage abschließend die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss, den Justiz- und den Haushalts- und Finanzausschuss und dabei federführend an den Innen- und Kommunalausschuss. Ich freue mich auf eine schnelle Bearbeitung, sodass wir den Kommunen zügig diese finanziellen Mittel zur Verfügung stellen können. Danke.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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