Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6858
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6858
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir bringen heute in der Drucksache 6858 einen Gesetzentwurf ein, der eigentlich dem Handeln in Thüringen geschuldet ist, der geschuldet ist der angedrohten bzw. teilweise schon vollzogenen Zwangsvollstreckung in 11 Kommunen in Thüringen. Die kommunalen Spitzenverbände haben das Handeln massiv kritisiert und haben die große Befürchtung, dass dies zur Regel wird. Denn letztendlich ist das, was wir hier in Thüringen gemacht haben, ein Tabubruch, denn in keinem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ist es zu diesem Fall bis jetzt gekommen. Wir haben dieses Problem aufgegriffen und haben hiermit eine Änderung der Thüringer Kommunalordnung in einem Gesetz formuliert. Wir wollen letztendlich eins erreichen, dass Zwangsvollstreckungen, die nicht geschuldet sind durch die Kommunen, und die letztendlich Ausdruck der Finanzpolitik in unserem Land sind, des Kommunalen Finanzausgleiches - wir haben uns ja im vergangenen Tagesordnungspunkt bereits darüber verständigt - geschuldet sind, und wollen ganz einfach eine Gesetzesänderung, um die Kommunen hier zu entlasten und das in Zukunft auszuschließen.
(Beifall DIE LINKE)
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