Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Thüringer Haushaltsgesetz 2020 – ThürHhG 2020 –)

Ralf Kalich
Haushalt-FinanzenKommunalesRedenRalf Kalich

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6669

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6669

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben von Frau Holbe hier am Anfang wieder den Generalangriff gegen den Kommunalen Finanzausgleich gehört. Das haben wir in den letzten Jahren seit 2015 in dieser Form eigentlich immer gehört, aber letztendlich lässt sie bei ihrem Angriff die gesamten Zahlenkolonnen, die heute auch in der Tagespresse veröffentlicht worden sind, weg. Deswegen kann ich Ihnen das eigentlich nicht ersparen. Das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs hat 2014 unter der letzten CDU-geführten Landesregierung circa 1,85 Milliarden Euro betragen. Im Jahr 2017 war das bereits auf 1,901 Milliarden Euro angewachsen. Und wenn ich mir 2018/2019 anschaue, sind wir bei 2 Milliarden Euro. 2020 sind wir bei 2,1 Milliarden Euro. Das ist für mich schon mal eine Steigerung, das möchte man bitte schön an dieser Stelle dann auch mal sagen. Außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs sind weitere 1,3 Milliarden Euro an die Kommunen geflossen. Auch das sollte man an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen. Dazu steigen die Steuereinnahmen der Kommunen. Auch das ist eigentlich beachtlich. Im Jahr 2014 betrugen diese 1,3 Milliarden Euro und im Jahr 2019 circa 1,8 Milliarden Euro. Somit sind unter Rot-Rot-Grün kontinuierlich die kommunalen Einnahmen insgesamt gestiegen, und das immerhin jährlich um 500 Millionen Euro. Wir haben die finanzielle Situation der Kommunen in den letzten Jahren nachhaltig verbessert. Dass einige Landkreise und Kommunen weniger Schlüsselzuweisungen erhalten, hat mit dem veränderten horizontalen Verteilmechanismus sowie den sinkenden Einwohnerzahlen, aber auch mit den gestiegenen Steuereinnahmen, auf die ich schon verwiesen habe, zu tun. Wir schaffen mit einer angemessenen Finanzausstattung die Voraussetzung für starke Kommunen und kommunale Selbstverwaltung.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass vor der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2020 gutachterlich eine angemessene Finanzausstattung in Höhe von 1,8 Milliarden Euro ermittelt worden ist. Letztendlich reichen wir 2,1 Milliarden Euro aus, das sind 300 Millionen Euro mehr.

Herr Kowalleck, an Sie vielleicht auch mal ein Hinweis: Auch Saalfeld profitiert davon als Kurstadt. Das ist nicht Ihr Verdienst, sondern das der jetzigen Regierung, die diese 10 Millionen Euro in den Kommunalen Finanzausgleich eingestellt hat.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Ich werde auch nicht müde, darauf zu verweisen, dass es sich bei dem Kommunalen Finanzausgleich um ein Ausgleichssystem handelt. Schlüsselzuweisungen werden steuerkraftabhängig ausgezahlt, Kommunen mit geringen Steuereinnahmen erhalten vergleichsweise mehr Schlüsselzuweisungen als Kommunen mit vergleichsweise hohen Steuereinnahmen. Aus so einer Kommune komme ich selbst. Wie in der Vergangenheit will die CDU mit ihrem unterbreiteten Vorschlag zur Änderung der Hauptansatzstaffel auch künftig die Kleingliedrigkeit der Thüringer Gemeinden zulasten der Städte und der größeren Kommunen mit zusätzlichen Finanzmitteln alimentieren. Bereits 2017 wurde durch das sogenannte Steinbeis-Gutachten gutachterlich festgestellt, dass die Städte bisher bei den Landeszuweisungen benachteiligt wurden. Mit dem Haushalt 2018/2019 hat Rot-Rot-Grün diese Unwucht im Finanzausgleich behoben. Die Städte erhielten mehr Geld, ohne dass die kleinen Gemeinden Kürzungen hinnehmen mussten. Diesen Kompromiss will jetzt die CDU aufkündigen und den Städten Landeszuweisungen entziehen. Die CDU verschärft damit wieder Finanzkonflikte auf der kommunalen Ebene.

Mit Blick auf den Umstand, dass die CDU 100 Millionen Euro pauschal aus Landesmitteln den Kommunen zur Verfügung zu stellen gedenkt, möchte ich nur kurz anmerken: Es ist für die größte Oppositionsfraktion ein Armutszeugnis, dass sie ungedeckte Schecks verteilt, ohne seriöse Deckungsquellen in ihrem Antrag zu nennen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Herr Kowalleck, Sie haben vorhin gesagt, das ließe sich ohne Probleme finden. Die Suche ist wahrscheinlich noch nicht abgeschlossen. Deswegen gibt es eben keinen seriösen Deckungsvorschlag. Nicht Rot-Rot-Grün betreibt wie von der Union behauptet eine ungezügelte Ausgabenpolitik, sondern die CDU handelt in diesem Zusammenhang verantwortungslos.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Mit Blick auf die Zukunft bleibt festzustellen: Wir werden die angemessene Finanzausstattung der Kommunen weiter gewährleisten und den Kommunalen Finanzausgleich weiterentwickeln. Die Verteilmechanismen zwischen den Kommunen werden mit Blick auf ihre Aufgaben und ihre eigene Finanzkraft ständig berücksichtigt. Wir wollen die Thüringer Kommunen auf ein solches finanzielles Fundament stellen, dass zukünftig auf sogenannte kommunale Hilfsprogramme, die nicht Bestandteil des Kommunalen Finanzausgleichs sind, verzichtet werden kann. Denn das ist auch ein Stück Seriosität in der Finanzpolitik. Mit einer differenzierten Kreisumlage werden wir sicherstellen, dass größere Städte und Landkreise Aufgaben nicht mehrfach finanzieren, wenn sie selbst erbracht werden. Um den finanziellen Spielraum der Kommunen nachhaltig zu erhöhen, muss der Prozess zur Schaffung von leistungsfähigen kommunalen Strukturen auf der Basis der Freiwilligkeit konsequent weitergeführt werden.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Das ist eine zentrale Aufgabe, die der nächsten Landesregierung auf jeden Fall in die Bücher geschrieben wird. Die Bildung zukunftsfähiger Gemeindestrukturen werden wir unterstützen. Ebenso muss die Übertragung von Landkreisaufgaben auf die gemeindlichen Ebenen geprüft und dann eingeleitet werden, wenn die zu lösenden Fragen und Probleme unmittelbar vor Ort besser entschieden und gelöst werden können.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Und jetzt noch mal zu einem Änderungsantrag der AfD, die ja jetzt hier sehr auf die Tränendrüse gedrückt hat. Auch wenn Sie jetzt in Ihrer Drucksache 6/7342 die Zahlen geändert haben, meine Herren und Damen, letztendlich bleibt es ein Verstoß gegen die Haushaltsordnung. Denn eine Deckung mit der Entnahme aus der Rücklage einfach hier anzuführen, ist wohl nicht ganz seriös.

 

Ich denke, wir haben ein sehr gutes Gesetz hier vorgelegt. Wir haben den KFA wirklich reformiert, wir haben in den letzten Jahren die Selbständigkeit der Kommunen gestärkt und wir werden den auch so beschließen und ich bitte um Ihre Zustimmung. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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