Landkreise und kreisfreie Städte beim erweiterten Unterhaltsvorschuss „nicht im Regen stehen lassen“ – schnelles Geld für alleinerziehende Mütter und Väter auch in Thüringen

Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/4634

Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/4634

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Der Antrag der CDU in Drucksache 6/4634 beschäftigt sich erneut mit der Situation der Landkreise und kreisfreien Städte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Gesetzesänderung zur Erweiterung des Unterhaltsvorschusses für alleinerziehende Mütter und Väter zum 1. Juli 2017.


Vor circa vier Wochen standen wir hier schon einmal kurz vor der Springflut, also kurz vorm Regen. Jetzt stehen wir wieder kurz vorm Regen, aber einiges ist jetzt durch die Sozialministerin Heike Werner hier schon gesagt worden, wie wir auf diese ganze Situation reagieren. Meine beiden Kollegen aus den Regierungsfraktionen haben nun einige Fakten hierzu schon genannt.


Die Diskussion ging eigentlich an der Stelle los, als wir die Fallzahlen in der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände erhalten haben. Denn unsere Fallzahl, von denen ich auch vor vier Wochen noch geredet habe, waren 23.963 Fälle, diese Fallzahl hat sich in den letzten Tagen und Wochen erheblich erhöht. Aus der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände werden die Fallzahlen mit Datum vom 1. Juli 2017 unter Einbeziehung der Neuanträge mit 29.827 angegeben. Heute konnte ich der Rede unserer Sozialministerin entnehmen, dass 30.194 Fälle bzw. Anträge gestellt worden sind. Was richtig bemerkt worden ist, ist allerdings auch, dass nicht jeder Antrag, der eingereicht wird, unbedingt eine Bewilligung ist. Es gibt ja nun auch andere Möglichkeiten bzw. andere Leistungsträger, aus denen dort finanzielle Zuwendungen an die Familie für Kinder gemacht werden. Also man kann wirklich davon ausgehen, dass 30.194 Anträge nicht gleichzeitig die Bewilligung sind.


In der Zeit von der Aktuellen Stunde im letzten Plenum, also vom 27.09.2017 bis heute, haben wir auch das Gespräch vor Ort gesucht. Der Kollege Adams hat darauf schon verwiesen. Wir waren zusammen auch mit den Kollegen der SPD und haben uns dort mit Bürgermeistern und der Landrätin im Altenburger Land getroffen. Die Schwerpunkte, die dort eigentlich angesprochen worden sind, können Sie in drei Sachen zusammenfassen. „Wir brauchen mehr Personal“, ist dort gesagt worden, um die höheren Fallzahlen zu bearbeiten. Unterdessen hat auch der Gemeinde- und Städtetag in seiner Stellungnahme dieses Mehr an Personal mit circa 75 VbE für die zuständigen Verwaltungen angegeben. Davon sind circa zwei Drittel bereits eingestellt und die zusätzlichen Kosten, die sind hier genannt wurden, wurden mit 7 Millionen Euro beziffert, die in den allgemeinen Schlüsselzuweisungen ab 2018 eingestellt sind. Und das werden wir in Form eines Änderungsantrags für die Haushaltsdiskussion einbringen, auch im Jahr 2018, und die Kollegin Scheerschmidt hat es ja hier schon gesagt, auch die Kosten von 7 Millionen Euro im Jahr 2018 rückwirkend in den allgemeinen Zuwendungen für Kreisaufgaben dort für 2017 mit einpreisen, sodass die Kommunen davon ausgehen können, dass sie dort diese Kosten zurückerstattet bekommen.


Wie reagieren wir aber auf die von mir bereits am Anfang genannten Fallzahlen, die sich nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände ja eigentlich verdoppelt haben? Im Haushaltsentwurf sind wir von 61 Prozent Anstieg ausgegangen. Jetzt müssen wir von circa 100 Prozent Anstieg ausgehen, so sind uns die Zahlen zugearbeitet worden. Gegenüber dem Haushaltsansatz 2017 ergibt sich somit eine Steigerung der Gesamt-UVG-Ausgaben in Thüringen von 30,177 Millionen Euro auf 71,9 Millionen, also eine Steigerung um 41,72 Millionen Euro.


Da im Haushalt 2018 und 2019 bisher nur 25,72 Millionen Euro eingestellt worden waren, mussten diese Mehrausgaben berücksichtigt werden und sollen nunmehr mit weiteren 16 Millionen Euro aufgestockt werden. Davon entfallen 40 Prozent auf den Bund, ist ja bekannt, ist auch genannt worden mit 6,4 Millionen Euro und jeweils 30 Prozent aufs Land und die Kommune, was jeweils circa 4,8 Millionen Euro bedeutet. Den entsprechenden Änderungsantrag werden wir, die Regierungskoalitionen, wie bereits angekündigt, in der Haushaltsdebatte einbringen.


Für die Zukunft sollte nachgedacht werden – und das kam in dem Gespräch, was wir dort im Landratsamt geführt haben, auch raus –, ob die damals von der kommunalen Familie geforderte Übertragung in den eigenen Wirkungskreis zweckmäßig ist. Das ist ja im Jahr 2001 auf Forderung der kommunalen Spitzenverbände entschieden worden. Darüber muss mit den kommunalen Spitzenverbänden in der Zukunft geredet werden; da muss man sich an einen Tisch setzen und gucken, ob man eine andere Lösung findet. Ich möchte auch daran erinnern, dass die kommunale Familie 2,136 Millionen Euro behalten kann. Das ist der Verzicht des Landes auf den Rückgriff, das sind die Zahlen von 2016. Mit diesem zusätzlichen Geld, was das Land nicht behält, können die Kommunen auch rechnen.


Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir denken, dass die aufgezeigten Fragen auch in Zukunft eine Rolle spielen werden. Für den heutigen Tag und den Stand kann man aber feststellen, dass der Regen ausfällt und die Kommunen und das Land auch nicht rumstehen, sondern vielmehr gemeinsam sich bewegen im Interesse der Eltern, der Mütter und Väter, die hier verantwortungsvoll ihre Kinder erziehen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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