Gesetz zur Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Neufassung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

RedenRalf KalichInneres

Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/7328

Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/7328

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe zur Reform und Neuausrichtung des Thüringer Inlandgeheimdienstes mit dem Namen Verfassungsschutz haben eine durchaus interessante Genese zur Grundlage, wie man in der Medizin sagt. Ich möchte als Erstes mal darauf eingehen. Im Januar 2012 war die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Auffassung, dass eine notwendige und für ein Gesetzgebungsverfahren zum damaligen Zeitpunkt auch ausreichende Reaktion auf die Selbstenttarnung des neonazistischen Terrornetzwerks NSU war, die Kontrollbefugnisse des parlamentarischen Kontrollgremiums auf die PKK in Thüringen inhaltsgleich zu übertragen. Im Juni 2012 rief geradezu euphorisch der Abgeordnete Dirk Adams im Thüringer Landtag aus, mit Genehmigung darf ich zitieren: „Wir brauchen einen Verfassungsschutz, das ist unser Bekenntnis von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.“ Im September 2013 buhlten die Grünen bei der Landesregierung um Einbringung des damals bekannten Gesetzentwurfs aus dem Innenministerium. Wortwörtlich sagte wiederum Kollege Adams, ich zitiere: „Der Gesetzentwurf sollte auf die Anerkennung von Experten hin noch einmal überprüft werden. Wenn wir diese breite Debatte in Thüringen und in Deutschland haben führen können, dann bin ich mir ganz sicher, Herr Minister Geibert, bekommen Sie dieses Gesetz auch durch.“ So viel Zustimmung erntete der Innenminister noch nicht einmal vom eigenen Koalitionspartner, was letztlich auch der Grund dafür sein dürfte, dass nunmehr die Grünen bei der Reform des Verfassungsschutzes ihrer Ungeduld erlagen oder nicht länger auf CDU und SPD warten wollten. Man kommt nicht umhin, bevor ich mich zum Gesetzentwurf selbst äußere, auf den politischen Rahmen hinzuweisen. Die Debatte um die Notwendigkeit von nach innen gerichteten Geheimdiensten ist zwar eine bürgerrechtliche und das Verständnis von Rechtsstaat berührende Debatte. Sie ist im Jahr 2014 aber nicht mehr losgelöst vom systemisch begründeten Versagen der Geheimdienste bei der Verfolgung von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe und dem sich anschließenden Umherirren der Geheimdienste in und um das neonazistische Terrornetzwerk NSU zu führen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Sie ist auch nicht losgelöst von der offenbar gewordenen anlasslosen Sammelwut der Geheimdienste von Kommunikationsinhalten und Verbindungsdaten zu führen, die nicht allein Sache der NSA ist. In jedem Fall aber wäre es Aufgabe des Verfassungsschutzes gewesen, Einwohner der Bundesrepublik vor dieser groß angelegten Spionage zu schützen. Um es auf den Punkt zu bringen: Keine andere Behörde hat innerhalb so kurzer Zeit ihre Legitimation und ihre Legitimität verloren wie der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Die jahrelang wie ein Mantra wiederholte Mär vom Verfassungsschutz als Frühwarnsystem ist zusammengefallen wie ein Kartenhaus. Nichts, aber auch gar nichts ist davon übrig. So gut wie nichts übrig ist von der angeblich parlamentarischen Kontrolle, die den Geheimdienst in einem demokratischen Rechtsstaat von denen in weniger demokratisch verfassten Systemen unterscheiden soll. Nichts ist übrig geblieben vom Schutz der Gesellschaft vor die Demokratie und Freiheit bedrohenden Bestrebungen, allein das Ballspiel Ballstädt am Wochenende spricht Bände.

 

Was steht eigentlich auf der Habenseite für das Vorhandensein eines nach innen gerichteten Geheimdienstes? Der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lässt diese Frage auch unbeantwortet. Stattdessen wird suggeriert, es braucht einen transformatorischen Prozess in eine geheimdienstlich und nachrichtendienstlich freie Gesellschaft. Warum? Warum muss ich fortsetzen, was ich eigentlich abschaffen will? Es ist wirklich schwer nachzuvollziehen, warum die Neugründung eines Geheimdienstes der erste Schritt zu dessen Abschaffung sein soll.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

An anderer Stelle formulieren die Autoren des Gesetzentwurfs, mit Hilfe der Reform des Verfassungsschutzes, wie von den Grünen vorgeschlagen, soll - und hören Sie bitte genau zu - „das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bestrebungen gestärkt werden, die Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes sind“. Das, meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist eine Frechheit gegenüber all denen, die in den vergangenen 24 Jahren immer wieder auf die Gefahren des Neonazismus hingewiesen haben.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Es fehlt nicht das gesellschaftliche Bewusstsein, es fehlt die Bereitschaft in der Thüringer Landesregierung und den Sicherheitsbehörden, anzuerkennen, worauf zivilgesellschaftliche Akteure immer wieder hingewiesen haben

 

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben wir in der Mitte der Gesellschaft.)

 

- ich komme dazu -, dass es eine Verfestigung neonazistischer Strukturen gibt, dass diese eine Hegemonie in vielen Orten entfaltet haben, dass Neonazis sich bewaffnen und militant gegen Andersdenkende vorgehen, dass es Angsträume in Thüringen gibt, dass sich menschenverachtende Ideologien in der Gesellschaft verankern. Für all das gab ein gesellschaftliches Bewusstsein. Nur das Bewusstsein, wenn es sich in Form antifaschistischer Demonstrationen und zivilgesellschaftlicher Gegenwehr artikuliert, wurde selbst eine politische Diskriminierung und Kriminalisierung ganz maßgeblich durch den Verfassungsschutz betrieben.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Diejenigen, die nunmehr zusagen, man brauche die Reform des Verfassungsschutzes, um das gesellschaftliche Bewusstsein zu stärken, ist eine Frechheit. Wir haben wirklich gesucht in Ihrem Gesetzentwurf, auch in Ihren bisherigen Reden, um eine plausible Begründung für die Notwendigkeit des Geheimdienstes Verfassungsschutz zu finden, denn wenn man die nicht hat, braucht man über eine Reform nicht zu reden, sondern nur noch über das Verfahren der Auflösung.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Wir haben keine gefunden. Ganz im Gegenteil; Sie schreiben selbst im Gesetzentwurf, Zitat: „Einen Nachrichtendienst, eine staatliche Behörde, die nicht das notwendige Vertrauen genießt, bei der Abwehr von Gefahren dienlich zu sein, sondern vielmehr den Verdacht nicht ausräumen kann, Gefahren zu übersehen, zu unterschätzen, zu begünstigen oder gar erst ermöglicht zu haben, hat keine Daseinsberechtigung.“

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Schöner hätten wir einen Satz unseres Gesetzentwurfs zur tatsächlichen und ersatzlosen Auflösung des Verfassungsschutzes nicht begründen können. Nur leider, und das unterscheidet uns, nehmen wir diesen Satz viel ernster als Sie selbst. Das findet auch darin seinen Ausdruck, dass Sie am Dienstag bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs einräumten, die Frage der Auflösung des Verfassungsschutzes innerhalb der Grünen in Thüringen nicht mehr diskutiert zu haben.

 

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hä?)

 

Das ist politisch schade, um es zurückhaltend zu formulieren. Das wirklich tragische an der Debatte ist, dass trotz NSU, trotz V-Leute-Skandal, trotz der Beteiligung der Verfassungsschutzämter am Strukturaufbau und an politischen Aktionen von Neonazis es ein ungebrochenes Bekenntnis zum Geheimdienst als solchem gibt.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN füge ich hinzu: Auch trotz der Erfahrungen in der DDR. DIE LINKE hat im Februar 2012 einen Gesetzentwurf für eine tatsächliche Abschaffung des nach innen gerichteten Geheimdienstes in Thüringen vorgelegt. Die Argumente, die wir Ihnen damals hier vorgetragen und mit Sachverständigen diskutiert haben, sind auch heute noch richtig. Keine einzige Sitzung der beiden Untersuchungsausschüsse des Thüringer Landtags hat ein Argument für die ersatzlose Abschaffung entkräftet, im Gegenteil. Zutage getreten sind nicht nur personelle Fehler und strukturelle Mängel, zutage getreten sind vor allem systemische Fehler, die in einem Geheimdienstbund, in nachrichtendienstlichen, also verdeckten Informationsbeschaffungen, angelegt sind. Genau dies berücksichtigt Ihr Gesetzentwurf nicht. Ihr Gesetzentwurf ist in erster Linie ein Bekenntnis zum Geheimdienst, da werden Sie keine Unterstützung bei uns finden können. Aber Sie haben einen Vorschlag in den Landtag eingebracht; anders als die Regierungskoalition und haben selbstverständlich ein Anrecht darauf, dass wir uns auch zum Gesetzentwurf in seinen Teilen äußern.

 

Meine Damen und Herren, Ihrem Gesetzentwurf haben Sie eine Änderung der Thüringer Verfassung im Artikel 97 vorangestellt. In der Pressekonferenz stellten Sie dies als hohe Hürde dar, die wie selbstverständlich von den GRÜNEN in Angriff genommen wird, was eine neue und notwendige Qualität darstellt. Nun ist sie ein überflüssiger Popanz. In der Verfassung steht weder etwas von einem Landesamt, noch von geheimdienstlichen Befugnissen. Wenn Sie sich mit Entstehung der Thüringer Verfassung und mit den Diskussionsbeiträgen in Thüringen zur Reform des Verfassungsschutzes beschäftigt hätten, hätten Sie dies auch feststellen können. Prof. Baldus, Thüringer Verfassungsrichter, führt hierzu aus, ich zitiere: „Dem Wortlaut nach fordert Artikel 97 Satz 1 Thüringer Verfassung“ allein, dass es überhaupt eine Behörde gibt, die sich der Aufgabe des Schutzes der Verfassung annimmt, ohne dass damit auch die Organisationsform dieser Behörde, ihr Grad an Verselbständigung festgelegt wird. Die Vorschrift spricht nicht davon, dass es ein Landesamt für Verfassungsschutz geben muss. Sie spricht nur von einer Landesbehörde. Der juristische Sprachgebrauch verwendet das Wort Behörde üblicherweise, um die in den staatlichen Hierarchien eingeordneten Organe zu bezeichnen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.“

 

Baldus verweist aufbauend auch auf eine Reihe von Aussagen von Sachverständigen unmittelbar vor der Abstimmung über den Artikel im Verfassungsausschuss im Oktober 1993. Da immer wieder behauptet wird, in der Verfassung begründet sich der Geheimdienst, sei Manfred Baldus noch in einem weiteren Auszug zitiert: „Wenn mithin die Thüringer Verfassung die Frage der Organisationsform offen lässt, fordert sie dann aber dieser Behörde, in welcher Form sie auch immer organisiert ist, nachrichtendienstliche Befugnisse zuzuweisen, mithin Ermächtigungen zu heimlichen Informationserhebungen. Auch diese Frage ist zu verneinen. Artikel 97 Satz 2 Thüringer Verfassung bestimmt lediglich, dass dieser Landesbehörde keine polizeilichen Befugnisse und Weisungen zustehen. Es ist mit keinem Wort davon die Rede, sie stattdessen oder dann aber wenigstens mit nachrichtendienstlichen Befugnissen auszustatten.“ Zitat Ende.

 

Kern Ihres Gesetzentwurfs ist die Auflösung eines Landesamtes für den Verfassungsschutz und die Neubildung einer Abteilung für den Verfassungsschutz. Was Sie vorher und hinterher haben, ist eine staatliche Behörde mit nachrichtendienstlichen Befugnissen für Zwecke des Verfassungsschutzes. Sie reden dabei von einem personellen und inhaltlichen Neuanfang. Den personellen haben Sie relativ plastisch dargestellt. Es darf keine personellen Identitäten geben. Den inhaltlichen Neuanfang konnten wir im Gesetz nicht erkennen. Während Sie die Weiterverwendung des Personals gesetzlich ausschließen, haben Sie zu den zwischenzeitlich über 16.000 Personendatensätzen und wahrscheinlich unzähligen Sachverhaltsdarstellungen keine Regelungen vorgesehen. Für einen inhaltlichen Neuanfang spricht dies nicht.

Aber Sie haben auch ein strukturelles Problem. Begründet haben Sie die Abteilungsbildung mit dem Schlagwort Verantwortungszuordnung. So groß sind die Unterschiede nicht. Derzeit ist der Innenminister oberster Dienstherr des Landesamtes. Zukünftig soll er der Leiter der Behörde für Verfassungsschutz sein. Die Durchgriffsmöglichkeiten verkürzen sich in der Tat. Allein das wirft schon die Frage nach der eigentlich erforderlichen politischen Neutralität auf, ist der Behördenleiter eines hochsensiblen Bereichs de facto ein Politiker, der von politischen Mehrheitsverhältnissen abhängig ist. Darüber hinaus ist der Innenminister in der Regel auch für die Polizei zuständig, mithin die Abteilung der Polizei unmittelbar in derselben Behördenstruktur und zwar gleichrangig wie der Geheimdienst integriert. Hier stellt sich die Frage nach der strukturellen Einhaltung des verfassungsrechtlich erforderlichen Trennungsgebotes. So sehr Sie auch betonen, am Trennungsgebot aus historischen Gründen - Sacherwägungen standen ausweislich der Äußerung des Kollegen Dirk Adams in der Pressekonferenz - nicht gerade festhalten zu wollen, so scheitern Sie an diesem Vorhaben. Dafür trifft Sie allerdings keine Schuld, sondern es ist eine zwangsläufige Folge der Unvereinbarkeit eines Geheimdienstes mit einem demokratischen Rechtsstaat. Oder anders - an dieser Stelle offenbart sich der systemische Fehler. Das Trennungsgebot sagt, dass ein Geheimdienst über keinerlei Zwangsbefugnisse verfügen darf, weil er ja ohne strafprozessualen Anfangsverdacht und ohne das Vorliegen einer polizeirechtlichen Gefahr in Grundrechte von Menschen zur Informationsbeschaffung eingreifen darf. Dieses so verstandene Trennungsgebot macht aber auch nur dann Sinn, wenn die Institution mit Zwangsbefugnissen nicht auf ebenso erworbene Informationen anderer Behörden zugreifen darf. Mit Ihrem Gesetzentwurf werden die Aufgaben in getrennten Abteilungen ein und derselben Behörde organisiert, der Informationsaustausch aber derart instrumentalisiert, dass Sie von einer strukturellen oder gar informellen Trennung gar nicht mehr reden können, zum Beispiel dann, wenn die Informationsübermittlung an die Polizei zur, ich zitiere „vorbeugenden Bekämpfung von Staatsschutzdelikten ermöglicht wird“. Überdenkenswert sollte für Sie im Zusammenhang mit der Eingliederung in das Innenministerium auch die Tatsache sein, dass die mit der Einbringung des Verfassungsschutzes in das Ministerium verbundene Auflösung eines eigenständigen Amtes dieses als solches sich der öffentlichen Wahrnehmung entzieht und damit insbesondere die öffentliche, aber auch die parlamentarische Kontrolle durch den Landtag als Ganzes sich erschwert.

 

Nun haben Sie weiterhin versucht, die Eingriffschwellen zu konkretisieren. Im Wesentlichen belassen Sie sie aber im bisherigen Schema, ergänzen diese bloß durch die Norm zur Beendigung der Beobachtung im Falle fehlender Geeignetheit, der Gefährdung oder fehlender Anwendung von Gewalt. Auch zukünftig soll nach Ihrer Auffassung ohne konkreten Verdacht nachrichtendienstlich beobachtet werden können, wenn eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung bestehen könnte. Ihre Begründung dafür wörtlich im Pressegespräch, Zitat: „Wahrscheinlich brauchen wir das für die Vorfeldaufklärung.“ Mit Wahrscheinlichkeit zum Grundrechtseingriff schreiten, halten wir für wenig verfassungsrechtlich belastbar. Belastbar wollen Sie es gestalten, wenn Sie zum Beispiel im Bereich der Überwachung nicht öffentlicher Kommunikationsinhalte auf eine Reihe von Strafrechtsnormen verweisen, ohne dabei festzustellen, dass, wenn Sie Straftaten oder tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen haben, die Strafverfolgungsbehörden nicht nur handlungsbefugt, sondern handlungsverpflichtet sind. Da braucht es keinen Geheimdienst.

 

Meine Damen und Herren, da wollen die Grünen auf V-Leute verzichten. Das allein ist tatsächlich ein erster Schritt zur geheimdienstfreien Gesellschaft. Aber da waren die Grünen plötzlich überrascht von ihrer eigenen Courage und relativierten. Ein Verzicht auf Probe soll es lediglich sein. Wenn die noch zu benennenden Evaluatoren nach bislang unbekannten Kriterien zu der Auffassung gelangen, es macht Sinn, auf V-Leute zurückzugreifen, so sollen sie wieder eingeführt werden.

 

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo steht das?)

 

In der Zwischenzeit verzichtet man aber, anders als in der Pressekonferenz dargestellt, nicht auf die Gelegenheitsinformanten, sondern man wolle auch weiterhin verdeckt ermitteln und Befragungen vornehmen. Die Grünen legen im Rahmen der öffentlichen Vorstellung sehr viel Wert darauf, dass Rechte der Betroffenen gestärkt werden. Aber auch hier blieb die verbale Darstellung hinter den vorgeschlagenen konkreten gesetzlichen Regelungen zurück. Die Auskunftsrechte gegenüber von Datenerhebungen betroffener Personen wollen die Grünen inhaltsgleich mit der Regelung des Bundesverfassungsschutzgesetzes ausgestalten. Danach kann unter den gleichen Voraussetzungen begründungslos die Auskunft verweigert werden. Den Betroffenen bleibt die Beschwerdemöglichkeit beim Datenschutzbeauftragten. An dieser Stelle wird wiederum der nicht auflösbare Widerspruch zwischen einem geheim arbeitenden Nachrichtendienst einerseits und den Grundrechten von Menschen andererseits sichtbar. Will ich das eine sicherstellen, muss ich auf das andere verzichten und umgekehrt.

Meine Damen und Herren, im Gesetzentwurf der Grünen ist mehr Geheimdienst drin, als der Titel des Artikelgesetzes auf den ersten Blick erahnen lässt.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Er beinhaltet eine Reihe von Unbekannten, aber auch die Aufweichung des Trennungsgebotes. Er vermag nicht den grundsätzlichen Konflikt zwischen einer offenen transparenten Demokratie einerseits und einem Geheimdienst aufzulösen. Der Versuch, diesem Konflikt hinterher zu jagen und ihn durch Herumkritteln an den Eingriffstellen und Befugnissen zu lösen oder im Nachsorgen durch etwas mehr parlamentarische Kontrolle im grundsätzlich Geheimen zu entschärfen, muss scheitern. Aber meine Damen und Herren, unsere grundsätzliche inhaltliche Kritik lässt keinen Zweifel an dem ernsthaften Anliegen der Grünen, die Sicherheitsarchitektur in Thüringen zu reformieren. Deswegen werden wir uns einer Beratung auch unter dem Einfluss von Sachverständigen nicht verschließen. Aber eins ist der Gesetzentwurf nicht - ein Baustein zur geheimdienstfreien Gesellschaft. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE)

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