Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften

RedenRalf KalichHaushalt-FinanzenJustiz

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7155

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7155


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Artikelgesetz in der Drucksache 5/7155 hat uns die Landesregierung eine ganze Reihe von Änderungen in insgesamt sieben verschiedenen Thüringer Gesetzen vorgelegt. Man könnte auch sagen: Leipziger Allerlei in einem Gesetz, nein, ein bisschen Erfurter Allerlei in einem Gesetz zusammengefasst. Die einzelnen Zutaten sind auf den ersten Blick nur schwer durchschaubar. In den Ausschüssen stehen uns, denke ich, recht intensive Beratungen bevor. Ich möchte hier wie auch meine Vorredner in der ersten Lesung nun nicht bis ins letzte Detail gehen, aber auf einige wenige Punkte möchte ich trotzdem eingehen. Da wäre zunächst der Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartner zu nennen. Die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft wird bekanntlich von den Linken und auch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit vielen Jahren gefordert. Die Thüringer Landesregierung lässt sich allerdings nur von höchstrichterlichen Urteilen beeindrucken. Als die rückwirkende Zahlung des Familienzuschlags bis zum Jahr 2009 beschlossen wurde, stand bereits fest, dass dies nicht ausreichen würde. Jetzt gibt es wieder ein Urteil, und diesmal des Bundesverfassungsgerichts, das uns recht gibt. Ist es Ihnen nicht langsam peinlich, meine Damen und Herren der Koalition, immer wieder erst auf richterliche Entscheidungen zu warten?


(Beifall DIE LINKE)


Ein anderes Thema im Gesetzentwurf ist die Zulage für Schuldirektoren und ihre Stellvertreter. Die bundesgesetzliche Regelung, auf der der entsprechende Paragraf in Thüringen beruht, ist aus dem Jahr 1994, also dort ist er weggefallen. Jetzt soll sie auch in Thüringen gestrichen werden. Ich stelle einfach mal die Fragen: Warum und warum jetzt? Ich sage das völlig wertfrei, weder positiv noch negativ besetzt. Und was verstehen Sie unter personalwirtschaftlichen Maßnahmen, wenn am Ende dann doch 381.000 € pro Jahr eingespart werden? An dieser Stelle beantrage ich namens meiner Fraktion schon mal die Überweisung an den Bildungsausschuss. Weil die Landesregierung in der Begründung angibt, dass der 1. September 1994 - und mit Ihrer Genehmigung zitiere ich mal: „nunmehr 18 Jahre her ist“, wir schreiben das Jahr 2014, sollten wir vielleicht einmal einen Ausschuss für Rechnen einberufen.


Meine Damen und Herren, im Landeshaushalt sind 499 Stellen für Professorinnen und Professoren mit einer Besoldung nach W 2 enthalten. Weil das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass hessische Professoren mit einer W-2-Besoldung zu wenig Geld bekommen, meine Vorredner und Sie, Herr Minister, sind auch darauf eingegangen, soll das Grundgehalt in Thüringen bei W 2 auf ca. 5.000 €, Sie sagten 5.122 €, erhöht werden.


(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: 50.)


50, Entschuldigung. Rechnerisch würde diese Erhöhung im Jahr etwa 3,5 Mio. € kosten. Weil aber die aktuell bezahlten Leistungsbezüge entsprechend gekürzt werden, bleiben am Ende nur noch 200.000 € übrig. Das wiederum wären für 499 W-2-Professorinnen und  Professoren im Durchschnitt, und wir haben es mal durchgerechnet, ganze 33,40 € mehr pro Monat. Darüber kann nicht nur im Haushalts- und Finanzausschuss befunden werden. Eine Diskussion im Kultusausschuss ist auf jeden Fall aus unserer Sicht genauso notwendig. Im Übrigen gehört der Gesetzentwurf auch in den Justizausschuss, weil sich die Landesregierung hier auf drei Urteile von Bundesgerichten beruft.


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zum Schluss meiner Rede möchte ich noch auf ein besonderes Schmankerl hinweisen. Meine Vorredner sind teilweise schon ein bisschen darauf eingegangen. In Bezug auf das Reisekostengesetz hatte der Beamtenbund eine Erhöhung des Kilometergeldes gefordert. Die Landesregierung konterte damit, dass die reinen Betriebskosten für Pkws sogar gesunken sind und somit 15 Cent pro Kilometerpauschale damit ausreichen und sie beruft sich mit dieser Aussage - und jetzt halten Sie sich fest - auf den ADAC. Ich freue mich jetzt schon auf die Anhörung im Ausschuss oder in den Ausschüssen und danke für die Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE)


Dateien