Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften

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Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7155

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7155


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die PDS bzw. die Fraktion DIE LINKE setzte sich bereits für die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ein. DIE LINKE in Thüringen hat immer wieder deutlich und öffentlich kritisiert, dass eine umfassende Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Thüringen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen verwirklicht werden muss.


(Beifall DIE LINKE)


Geschieht das nicht, was leider immer noch der Fall ist, findet fortgesetzter Verfassungsbruch statt, und zwar schon mehr als 20 Jahre. Denn von Anfang an steht in Artikel 2 der Thüringer Verfassung das Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Orientierung. Es verwundert daher auch nicht, dass die Fraktion DIE LINKE als parlamentarischer Arm des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschlands in Thüringen in der 4. Wahlperiode einen Gesetzentwurf mit 50 Punkten zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht des Bundes eingebracht hat. Er wurde leider von der Landtagsmehrheit abgelehnt. DIE LINKE wiederholte wenige Monate danach die Gesetzesinitiative im Rahmen der Beratung der Reform des Thüringer Beamtenrechts. Auch diesmal lehnte die Landtagsmehrheit ab trotz Diskriminierungsverbot in der Verfassung. Daraufhin reichte die Fraktion DIE LINKE eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof im Weimar ein. Hier wurde exemplarisch die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht in Thüringen verlangt. Der Verfassungsgerichtshof machte im Laufe des Verfahrens deutlich, dass der Gesetzgeber aktiv werden müsse oder aber es wird ein entsprechendes Urteil ergehen. Daraufhin wurde der Landesgesetzgeber aktiv. Allerdings nicht bis zum Jahr 2001 zurück.


Das politische Anliegen des grünen Gesetzentwurfs wird angesichts der Verfassungsvorgaben in Thüringen und anknüpfend an die eigenen Initiativen der Fraktion DIE LINKE in all den Jahren selbstverständlich geteilt. Allerdings bleiben für die Fraktion DIE LINKE mit Blick auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Rückwirkung bis zum Jahr 2001 eine politische und eine formale Frage. Zuerst die formale: Wie kann ein Landesgesetzgeber eine Rückwirkung von Besoldungsleistungen für eine Zeit beschließen, in der die Gesetzgebungszuständigkeit für diesen Rechtsbereich noch gar nicht beim Landesgesetzgeber, also beim Landtag, lag? Stichwort: Änderung der Gesetzgebungskompetenz bei der Föderalismusreform im Jahr 2006. Aber ich gehe davon aus, dass sich dieses formale Problem lösen ließe. Es bleibt noch die politische Frage: Warum soll die Rückwirkung bei der Gleichstellung von Lebenspartnern nicht bis 1993 bzw. 1994 zurückgehen? Denn so lange gibt es in Thüringen schon die Gleichstellungsverpflichtung gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aus dem Diskriminierungsverbot der Verfassung. Die Fraktion DIE LINKE will an dieser Stelle auch nochmals anmahnen, dass es nicht nur um die Anpassung des Beamtenrechts geht, siehe 50-Punkte-Katalog meiner Partei im Gesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode, auf den ich mich vorhin schon bezogen habe. Daher sollte so zeitnah wie möglich mit einem Gleichstellungscheck aller rechtlichen Regelungen in Thüringen begonnen werden, vor allem welchen Anpassungsbedarf es hier noch gibt, bis hin zu Vorgaben für den Schulbereich, zum Beispiel Gestaltung von Unterrichtsinhalten unter Berücksichtigung des Themenfeldes, im Rahmen von Ausbildungsgängen, auch Beratungs- und Unterstützungsangebote mit Blick auf Antidiskriminierungsmitarbeiter. Den Gesetzesvorstoß der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden wir als Linke jedenfalls unterstützen.


Jetzt komme ich zu Teil b, dem Besoldungsrecht aus der Drucksache 5/7155, dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Die meisten Änderungen sind eher unproblematisch. Ich hatte das Sammelsurium bei der ersten Lesung schon als „Erfurter Allerlei“ bezeichnet. Heute will ich nur noch auf zwei Dinge eingehen. Das Erste ist die Herabsenkung der Stellenobergrenze bei Polizisten in der Besoldungsgruppe A 9 von 60 auf 55 Prozent. Es mag sein, dass Sie die bisherige Grenze noch nicht ausgeschöpft haben, aber genau das ist das Problem. Vor dem Hintergrund des hohen dienstlichen Engagements dieser Polizistinnen und Polizisten sollte es ein paar mehr Beförderungen geben. DIE LINKE sieht das jedenfalls so und hat im Ausschuss die Rücknahme der Reduzierung auf 55 Prozent beantragt. Im Juli des Jahres 2014 war dieser Antrag leider noch erfolglos. In meiner Anfrage in der Drucksache 5/7700 führte der Staatssekretär Rieder aus


(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Der sagt nie was, der liest nur vor.)


- zitiere mit Ihrer Genehmigung -: „Es wird Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers sein, im Rahmen des Doppelhaushalts 2015/2016 den Stellenplan unter Beachtung der Beamten- und besoldungsrechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.“ Wir werden uns wohl darum selbst kümmern müssen, da Sie es in Regierungsverantwortung nun auf die nächste Legislaturperiode abgeschoben haben. Bei den Grundschullehrern - um zum zweiten Problem zu kommen - zeigen Sie der Welt erneut, wie schlecht SPD und CDU zusammen regieren können. Im Besoldungsgesetz steht, dass Lehrer für untere Klassen, also die Grundschullehrer, in die Besoldungsgruppe A 11 oder A 12 gehören. Dabei ist die A 11 nur für diejenigen, die ihre Ausbildung noch zu DDR-Zeiten gemacht haben. Diese Lehrer sollten die A 12 erst bekommen, wenn sie sich im neuen Schulsystem acht Jahre bewährt haben. Wie kann das sein, dass 24 Jahre nach der Einführung des neuen Systems nun immer noch rund 2.000 Lehrer mit einer DDR-Ausbildung nicht so bezahlt werden, wie ihre Kollegen mit derselben Ausbildung im Westen oder hier auch nach der Wende? Das ist eine … Ich halte mich jetzt ein bisschen zurück und werde das nicht so sagen, wie ich es mir mal aufgeschrieben habe. Das ist eigentlich nicht zu halten.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Meine Damen und Herren, und da kommt man nur raus, wenn man das sofort ändert - jetzt, sofort und unverzüglich, denn Sie stehen im Wort. Ich erinnere daran, dass es mal eine Übergangsphase von acht Jahren gegeben hat. Ihre Lösungsvariante heißt aber, dass weitere drei Jahre vergehen werden. Das ist nicht hinnehmbar. DIE LINKE versucht es noch einmal mit einem Änderungsantrag in Drucksache 5/8038. Sie können entscheiden, wollen Sie das Unrecht weitere drei Jahre hinnehmen oder wollen Sie eine sofortige Lösung? Herr Pidde und einige andere haben genau das gefordert. Also los, Sie können unserem Änderungsantrag zustimmen und damit dem Unrecht ein Ende bereiten. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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