Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

RedenRalf KalichKommunalesVerkehr-Mobilität

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 5/6719

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 5/6719


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bereits im Jahre 2011 hatte die FDP in Drucksache 5/2780 einen ähnlichen Antrag ins Parlament eingebracht. In der 58. Landtagssitzung diskutierte dann das Hohe Haus über das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes. Allerdings wurde es zum damaligen Zeitpunkt nicht ausführlich in die Debatte geführt, auch nicht überwiesen an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, dann hätte schon damals das Problem ernsthaft geklärt werden können. Vorgeschlagen wurde dort bereits die Möglichkeit zur einvernehmlichen Regelung bei Umstufung von Straßen sowie die Problematik, dass bei Abstufung vor allen von Landesstraßen die Kommunen nicht auf eventuellen Sanierungs- und Unterhaltskosten sitzen bleiben müssen. Kritisch hatte damals unsere Fraktion schon angemerkt, dass seit 2011 die umzustufenden Straßen nicht mehr saniert, sondern nur noch verkehrssicher übergeben werden. Sicher ist klar, dass eine zukünftige Kreisstraße nicht in den Ausmaßen einer bisherigen Landesstraße saniert werden muss. Allerdings muss man auch nicht den neuen Baulastträger zusätzlich belasten.


(Beifall FDP)


Zwar hatte der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr den Kommunen 90 Prozent der benötigten Fördermittel für notwendige Sanierungen in Aussicht gestellt, aber es ist auch klar, dass ein Teil der Kosten bei den Kommunen hängen bleiben. Beim Zustand mancher Landesstraße kann das auch richtig viel Geld sein, was die Kommunen zusätzlich aufbringen müssen. Es ist bei der Finanzpolitik unseres Freistaates darüber hinaus auch kaum zu erwarten, dass der kommunale Finanzausgleich die zukünftigen Unterhalts- und Wartungskosten entsprechend auffangen wird. Demzufolge besteht auch wenig Hoffnung, dass bei einer Straßenabstufung von einer Landes- in eine Kreisstraße oder von einer Kreisstraße in eine Gemeindestraße die betreffenden Kommunen ihr Einverständnis dafür bekunden. Wie soll denn ein Bürgermeister seinen Bürgern, vor allem seinen Gemeinderäten, erklären, dass er freiwillig eine Straße in seine Baulast übernimmt und dann die Kosten für den Winterdienst und den Unterhalt überhaupt zusätzlich in den Haushalt einstellen muss? Deshalb ist die im Gesetzentwurf der FDP in § 7 Abs. 3 angestrebte Einigung eine löbliche Absicht, aber kaum wahrscheinlich und kaum umzusetzen.


Nun noch ein paar Worte zum zweiten Teil des Gesetzentwurfes: Der vorgeschlagene Text ist nicht einfach zu lesen. Man muss ihn schon in höchster Konzentration lesen, um zu ahnen, was gemeint ist oder was man meinen könnte. Ich versuche mal zu erklären, was ich darunter verstehe bzw. herausgelesen habe. Mit der Veränderung des § 11 Abs. 4 soll vermutlich sichergestellt werden, dass die herabzustufende Straße sich faktisch in einem so sanierten und funktionstüchtigen Zustand befindet, dass sie zumindest den Anforderungen der neuen Straßenklasse genügt. Aber, ob der hinzugefügte Absatz diesem Anliegen gerecht wird, ist zumindest fraglich. Der jetzige Vorschlag der FDP ist nämlich in dieser Frage eher widersprüchlich. Wie kann denn der neue Baulastträger gegenüber dem bisherigen geltend machen, dass der Ausbauzustand der Straße nicht den Anforderungen an ihrer neuen Klasse entspricht. Schließlich soll noch im Satz davor durch den Gesetzgeber sichergestellt werden, dass die bisherige, also höherklassige, Straße nur umgestuft wird, wenn sie sich im verkehrssicheren, ordnungsgemäß unterhaltenen Zustand befindet. Dazu müssten aber konkrete Regelungen über den Standard und den Zustand einer Straße im Zeitpunkt der Übergabe definiert werden, sonst bleibt es nur eine Absichtserklärung oder -bekundung.


Sehr geehrte Damen und Herren, wenn mit dieser Gesetzesinitiative ein Versuch unternommen werden soll, konkret und einvernehmlich Regelungen für Umstufungen zu finden, muss die Debatte im Ausschuss geführt werden. Deshalb beantrage ich die Überweisung in den Bau- und Verkehrsausschuss. Der jetzige Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, müsste auf jeden Fall geändert werden oder entspricht diesen Anforderungen aus unserer Sicht nicht. Ich danke.


(Beifall DIE LINKE)

Dateien