Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Pensionsfondsgesetzes 2/2

Ralf Kalich

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/7411

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/7411

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Drucksache 6/7414 liegt uns der Gesetzentwurf vor. Dazu gibt es noch einen Änderungsantrag in der Drucksache 6/7712. Er trägt der vollständigen Auslastung der Mittel im oben genannten Gesetz Rechnung. Wir verlängern dieses Gesetz als Erstes um die Jahre 2020 und 2021, um Planungssicherheit für die Kommunen zu schaffen, diese Mittel auch wirklich abzurufen.

Im Weiteren verankern wir in § 3 und § 4 Mittel, die bereits im Haushalt eingestellt sind, in Höhe von 5 Millionen Euro für Kindergarteninvestitionen und 5 Millionen Euro für Sportstätten und Schwimmbäder.

 

Der Änderungsantrag regelt dabei die Verwendungszeiträume für die Mittel aus 2018. Diese konnten bis jetzt laut Entwurf in den Jahren 2020 und 2021 noch eingesetzt werden. Diese erweitern wir auf das Jahr 2021. Die Mittel aus 2020 können nun auch im Jahr 2021 noch eingesetzt werden.

 

Frau Präsidentin, das vorliegende Gesetz können wir mit einem lachenden und einem weinenden Auge betrachten. Einerseits hätte ich mir eine schnellere Auslastung der Mittel gewünscht. Andererseits wissen wir, dass wir eine konjunkturell bedingte starke Auslastung der Thüringer Bauwirtschaft und der Planungsbüros haben. Dies ermöglichte bis jetzt keine vollständige und zielgerichtete Bindung der Mittel. Somit schaffen wir jetzt Rechtssicherheit für die kommunale Familie für die kommenden Jahre, um die vollständige Auslastung der Mittel, die bis jetzt zu circa gut 60 Prozent an die Kommunen geflossen sind, zu gewährleisten.

 

Ich bitte um Zustimmung. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

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