Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes 2/2

Ralf Kalich

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5550

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5550

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als Erstes bin ich froh, dass wir durch relativ zügige Beratung heute noch diesen Tagesordnungspunkt aufrufen können und nach langer, sehr sachlicher und umfangreicher Beratung im Ausschuss heute in der zweiten Lesung dieses Gesetz auch hoffentlich verabschieden.

 

Nach dem Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans in Thüringen 2025 – also vor mehr als acht Jahren – besteht das Bedürfnis nach einer sogenannten Teilfortschreibung, also Überarbeitung des Programms. So drängen Gemeindeneugliederung und die dynamische Entwicklung im Energiesektor nach Veränderungen. Diese Veränderungen lassen sich allerdings nur dann realisieren, wenn das Land das Planungsgesetz als regulierende Gesetzgebung für das Landesentwicklungsprogramm finalisiert hat. Der Bedarf, flexibel und mit reduziertem zeitlichen und finanziellen Aufwand agieren zu können, prägt die Gesetzesvorlage der Landesregierung für die Überarbeitung des Landesplanungsgesetzes. Verwaltung und Planungsprozesse müssen nicht nur beschleunigt, sondern vor allem auch vereinfacht werden. Die Planung des öffentlichen Raums muss strukturiert gestaltet werden. Mehr Menschen müssen Zugang zur Entwicklung vor ihrer eigenen Haustür ermöglicht bekommen. Das ist ein Weg, der nicht nur eine Antwort auf die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft darstellt. Wir haben vor ca. einer Stunde hier sehr umfangreich über die Digitalisierung gesprochen. Es ist auch eine Erfahrung, die in den vergangenen Jahren – gerade in der Pandemie – an Interesse zugenommen hat bzw. das Internet in die Rolle gebracht hat, die es eigentlich spielen müsste. Öffentliche Auslegungen im Zuge von Baumaßnahmen werden ergänzend in den digitalen Raum übertragen – ich betone, ergänzend –, um nicht nur Abläufe zu glätten, sondern auch eine Beteiligung an den beschriebenen Prozessen für alle Beteiligten zu vereinfachen. Da die Unterstützung dieser Form der Bürgerbeteiligung allerdings nicht bedeuten soll, dass Menschen, die aus vielfältigen Gründen nicht auf diese Option zurückgreifen können oder wollen, von Beteiligungsformaten ausgeschlossen werden, stellen die Änderungen der Koalitionspartei, die in das finale Papier geflossen sind, sicher, dass die Möglichkeiten der physischen Einsichtnahme nicht ersetzt werden, so wie hier vom Rednerpult eigentlich behauptet wurde. Also es ist nach wie vor freigestellt, auch in Amtsblättern zu veröffentlichen, auch persönlich die Unterlagen zuzuschicken, kann man nachlesen.

 

Ich plädiere an die anwesenden Abgeordneten, für den hier vorliegenden Gesetzentwurf zu stimmen, damit nicht nur das Landesplanungsgesetz in aufgewerteter Form abgeschlossen werden kann, sondern auch Fortschritte im Verfahren des Landesentwicklungsplans verzeichnet werden können. Auch wenn die ersten Schritte dort bereits gemacht werden konnten, bedarf es weiterer Anstrengungen, um die Änderungen des Entwicklungsprogramms zu erarbeiten und damit auf den stetigen Wandel im Bundesland reagieren zu können. Das ist ein Schritt, Digitalisierung wirklich in der Praxis mal an den Platz zu heben, wo sie hingehört und nicht nur theoretisch hier darüber zu reden und zu kritisieren, dass nichts wird. Planung gehört wirklich dorthin, wo Menschen auch leben und dieser Möglichkeit, der sollten wir uns nicht verschließen und nicht nur theoretisch hier vom Rednerpult darüber debattieren.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien