Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbssteuer

RedenRalf KalichHaushalt-Finanzen

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 6/1098

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 6/1098


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben seitens der CDU von diesem Rednerpult heute viel Polemik gehört. Wir haben viel Kritik gehört, aber nicht einen einzigen Vorschlag.


(Beifall DIE LINKE)


Und mit ständiger Wiederholung Ihrer Polemik ändern Sie in diesem Land überhaupt nichts. Ich danke ausdrücklich dem Innenminister dafür, dass er Sie noch einmal darauf hingewiesen hat, dass viele finanzpolitische Probleme, die wir in diesem Land haben, auf die Vorgängerregierung zurückzuführen sind und auf den


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Finanzminister Voß, der dort an der Spitze des Finanzministeriums gestanden hat. Ich bin der Meinung, dass der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs ein weiterer Schritt ist, um die Finanzausstattung der Kommunen in unserem Land zu verbessern.


(Beifall DIE LINKE)


Das ist angemessen an dem finanziellen Rahmen, der uns zur Verfügung steht. Der Kommunale Finanzausgleich wird damit ab 2016 strukturell und finanziell den Erfordernissen angepasst und in einigen Punkte auch natürlich verändert.


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2016/2017 enthält jeweils 1,901 Milliarden Euro Finanzausgleichsmasse. Außerhalb des KFA erhalten die Kommunen zudem Zuweisungen in Höhe von 900 Millionen Euro. Alles in allem fließen also über 2,8 Milliarden Euro an die Kommunen in Thüringen. Die Höhe der Finanzausgleichsmasse errechnet sich auf der Grundlage des Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes als Differenzbetrag zwischen dem ermittelten Anteil der Kommune von 36,92 Prozent an der jeweiligen Gesamtmasse im Durchschnitt des vergangenen Jahres und der zwei davorliegenden Jahren und den eigenen Steuereinnahmen der Kommunen im Durchschnitt des vorangegangenen Jahres und der zwei Jahre davor. Diese Gesamtmasse betrug in den beiden Jahren zuvor 1,85 Milliarden Euro. Grundlage für die Berechnung – und das wiederhole ich jetzt nochmal – der Vorjahre bildete das vom damaligen CDU-Finanzminister Voß unter Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände ab dem Jahr 2013 geltende neue Finanzausgleichsgesetz. Wir haben immer in den Haushaltsdebatten der letzten Jahre unter Finanzminister Voß, CDU, deutlich gemacht, dass dieser neue KFA die strukturelle Schwäche der Thüringer Kommunen brutalst offengelegt hat. Anstatt allerdings endlich Maßnahmen einzuleiten, die dieser strukturellen Schwäche entgegenwirken, wurden Hilfspakete aufgelegt. Im Jahr 2014 wurden hierfür von der alten Koalition 100 Millionen Euro und für das Jahr 2015 noch mal über 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, welches im Jahr 2015 durch die rot-rot-grüne Koalition über das Kommunalfinanzübergangsgesetz um über 100 Millionen Euro – ich glaube, genau 102 Millionen Euro – ergänzt worden sind. Das Wort „Hilfspaket“ macht aber bereits deutlich: Es handelt sich um Hilfe in außergewöhnlichen Situationen für einen eingrenzten Zeitraum und nicht um eine Dauerfinanzierung. Rot-Rot-Grün hat sich zum Ziel gesetzt, den KFA so auszurichten, dass keine weiteren Hilfspakete benötigt werden. Das geht aber nur über die Schaffung von leistungsfähigen kommunalen Strukturen. Mit der Vorlage des Entwurfs eines Leitbilds „Zukunftsfähiges Thüringen“ wurden dafür letzte Woche erste Schritte gegangen und der Prozess eingeleitet und er wird auch morgen eine Rolle hier im Hohen Haus spielen.


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist das Land verpflichtet, den Kommunen eine insgesamt angemessene Finanzausstattung zu sichern. Entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben und der konkreten Anforderung, die der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinen Urteilen vom 21. Juni 2005 und vom 2. November 2011 an die Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs gestellt hat, ist bei der Bemessung der vom Land an die Kommunen ausreichenden Finanzausgleichsleistungen, insbesondere der kommunale Finanzbedarf, zugrunde zu legen. Hierzu wurde bei der Novelle im Jahr 2013 der konkrete Zuschussbedarf der kommunalen Aufgabenbereiche anhand der aktuell verfügbaren Jahresrechnungsstatik 2010 erfasst und im Hinblick auf die jeweiligen Bedarfsträger anhand spezifischer Fortschreibungsparameter auf das Finanzausgleichsjahr 2013 fortgeschrieben. Zur dauerhaften Gewährleistung einer angemessenen Finanzausstattung der Thüringer Kommunen ist der Gesetzgeber verpflichtet, seine Bedarfsermittlung in regelmäßigen Abständen zu überwachen. Zu diesem Zweck sieht das Thüringer Finanzausgleichsgesetz vom 31. Januar 2013 in der jeweils geltenden Fassung in bestimmten Abständen sogenannte große und kleine Revisionen vor, um anhand der tatsächlichen Entwicklung der kommunalen Ausgaben nach der Jahresrechnungsstatik und spezifischen Überprüfungsparametern die angemessene Finanzausstattung bzw. die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen zu überprüfen.


Eine Besonderheit bildet in diesem Zusammenhang die sogenannten Übergangsevaluierung nach § 3 Abs. 8 Thüringer Finanzausgleichsgesetz, da erstmalig nach der Einführung des neuen Kommunalen Finanzausgleichs für das Jahr 2013 mit der Jahresrechnungsstatistik 2013 belastbare Zahlen zu dessen Wirkung vorlagen. Zur Übergangsevaluation, deren Umfang einer großen Revision nach dem geltenden § 3 Abs. 7 entspricht, wurde ein ausführlicher Bericht erarbeitet. Der Bericht wurde im Beirat für kommunale Finanzen abschließend beraten. Daran haben wir unseren Handlungsbedarf am KFA abgeleitet und Veränderungen eingearbeitet. Im KFA-Entwurf der Landesregierung sind folgende wesentliche Änderungen – es umfasst insgesamt 16 Punkte – eingearbeitet. Ich werde mich jetzt auf einige wenige konzentrieren.

Die Verschiebung der Aufteilungsverhältnisse im Partnerschaftsmodell, wie das der Minister schon geäußert hat, führt zu einer Erhöhung des Anteils der Kommunen, die jeweils 48 Millionen Euro pro Finanzjahr beträgt. Wir bewegen uns jetzt nach 36,92 Prozent auf 63,08 Prozent zu einer besseren Verteilung in Richtung der Kommunen: die Abschaffung der Ausgleichspflicht aus dem Landeshaushalt für die Stabilisierungsfonds zur Abrechnung, keine Differenzierung mehr zwischen kleiner und großer Revision, die nur noch großen Revisionen entsprechend den Haushaltsjahren, Doppelhaushalt oder Einjahreshaushalt, vorsieht und die Einführung neuer Sonderlastenausgleiche. Dabei ist schon die Einführung des Digitalfunks ausgeführt worden. Den Kommunen hat besonders Kopfzerbrechen gemacht, wie dieser finanziert werden soll. Wir haben uns mit dem neuen KFA darauf eingestellt. Die Beseitigung besonderer Umweltbelastung ist ebenfalls schon angesprochen worden und dazu die Belastung der Kurorte, die mit 19 an der Zahl in Thüringen besondere Aufwendungen haben. Diese kämpfen schon seit vielen Jahren mit finanziellen Aufwendungen, denn sie sollen letztendlich auch Aushängeschild unseres Freistaates sein. Dies wurde jetzt beachtet.


(Beifall DIE LINKE)


Die Aufteilung der Schlüsselmasse auf Landkreise und Gemeinde wurde zugunsten der gemeindlichen Schlüsselmasse von 41,3 Prozent auf 41,4 Prozent erhöht. Ich möchte auch nennen die Anhebung des Kindersatzes von 4,5 auf 6,7 Prozent, die die Kommunen jetzt in eine wesentlich bessere Situation bei der Betreuung von Kindern versetzt.

Die Neurechnung der Einwohnerpauschalen des Mehrbelastungsausgleichs, dazu der Punkt der Berücksichtigung der gestiegenen Verwaltungskosten der Flüchtlingsbetreuung als Sonderposition – es hat nun schon mehrmals hier eine Rolle gespielt – dabei soll nunmehr eine Zahl von 17.000 Flüchtlingen zugrunde gelegt werden. Die Abweichung von der letzten Prognose, die für Thüringen 22.000 Flüchtlinge vorsieht für das Jahr 2015, wird damit begründet, dass eine bedeutende Anzahl an Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht ist und nach dem Entwurf des sogenannten Asylbeschleunigungsgesetzes dort länger als bisher verweilen soll.


Weiterhin ist hier genannt worden die Einführung eines Schwellenfreibetrags für die Finanzausgleichsumlage von 15 Prozent. Das betrifft mich übrigens als Kommune und ehrenamtlicher Bürgermeister in unserem Land ebenfalls. Ich denke, es ist ein richtiger Schritt in die Richtung, Investitionen in den Kommunen weiter anzutreiben, um Infrastruktur zu schaffen, um Gewerbe anzusiedeln und nicht davor abzuschrecken.

Der Entwurf der Änderung des Kindertagesgesetzes wurde als Artikel 2 aufgenommen. Er sieht eine leichte Erhöhung der Kindertagesstättenpauschale vor. Da zugleich die Prognose der zu betreuenden Kinder insbesondere aufgrund des Wegfalls von Landeserziehungsgeld und Bundesbetreuungsgeld angehoben wurde, beschränkt sich die Erhöhung der Pauschalen von 270 Euro auf 290 Euro bzw. von 130 auf 140 Euro.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der KFA-Entwurf stellt eine solide Grundlage für die Arbeit im Ausschuss dar. Für die Erarbeitung möchte ich dem Innenminister und seinen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken. Ich bitte um Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und ich hoffe, dass sich dort die CDU entgegen dem heutigen Tag an einer konstruktiven Arbeit beteiligt, sodass wir für unser Land das Beste erreichen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)

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