Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes

RedenRalf KalichVerbraucherschutz

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4609

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4609

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kowalleck, als Erstes möchte ich Ihnen mal sagen, dass wir über den Basiszins reden und nicht über den Leitzins wie Sie. Sie haben wahrscheinlich nicht ganz verstanden, was in dem Antrag steht. Man kann das gern noch mal auseinanderdividieren, wo dort der Unterschied ist.

Die Fraktion DIE LINKE legt heute das 3. Gesetz der Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes als Gesetzentwurf in erster Lesung vor. Wir haben festgestellt, dass die Höhe der Zinsen für Dispokredite für viele Bürgerinnen und Bürger im Land eine absolut problematische Rolle spielt und teilweise wirklich ein Skandal ist. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank - von dem sind wir ja nun schon mal ausgegangen - liegt momentan bei unter 1 Prozent, genau bei 0,75 Prozent. Bei den Zinsen für Dispokredite ist dabei auffällig, dass Zinssätze weit über 10 Prozent nicht ungewöhnlich sind, ein Zustand, den es im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zu ändern gilt.


(Beifall DIE LINKE)


Die Verantwortung dafür liegt in unserem Haus und in dem von uns beschlossenen Thüringer Sparkassengesetz vom 19.07.1994. Wie wir schon gehört, trifft ja nun dieser Vorschlag unserer Fraktion nicht nur auf ungeteilte Zustimmung. Ein immer wieder gehörter Vorwurf ist, dass das Land bzw. der Staat in die Preisgestaltung eines Kreditinstituts wie der Sparkasse eingreift. Dies wurde mir im Vorfeld des Öfteren angetragen. Es wäre nicht konform mit dem Gesetz zur Wettbewerbsbeschränkung. Diesen Vorwurf gebe ich hiermit zurück, denn umgekehrt wird aus dieser ganzen Geschichte ein Schuh. Wenn ein Kreditinstitut wie die Sparkasse in Thüringen die Zinsen für Kontokorrentkredite senken würde, wären andere Kreditinstitute gezwungen, ebenfalls nachzuziehen. Es kann nicht sein, das diejenigen, die aufgrund verfehlter Lohnpolitik hart am Existenzminimum Monat für Monat Familien ernähren müssen, genau hier doppelt bestraft werden, wenn unvorgesehene Ausgaben in das Haus stehen.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Herr Meyer hat doch recht.)


In der Regel trifft dieses Problem den von mir angesprochen Personenkreis und deren Kinder sowie eine Vielzahl von Kleinstunternehmen, die auch Monat für Monat mit weniger Aufträgen oder schlechter Zahlungsmoral überstehen müssen. Da ich selbst über viele Jahre mit meiner fünfköpfigen Familie davon betroffen war und fast zehn Jahre im Billiglohnsektor in Thüringen gearbeitet habe, nämlich im Wachgewerbe mit einem Tariflohn damals von 4,25 €, kann ich die Sorgen und Nöte dieser Menschen sehr gut verstehen.


(Beifall DIE LINKE)


Genau diejenigen, die sehr hart für die Ernährung ihrer Familien oft auch mit Arbeitszeiten weit über 200 Monatsarbeitsstunden arbeiten müssen - bei mir gingen bei 240 Arbeitsstunden im Monat die Überstunden los laut Tarifvertrag - brauchen die Solidarität und die gesetzliche Unterstützung durch unser Hohes Haus. Denn auch sie sind Leistungsträger unserer Gesellschaft. Ihnen ist nicht vermittelbar, dass zum Beispiel die Sparkasse Mittelthüringen mit einem aktuellen Sollzinssatz für einen Dispokredit von 11,63 Prozent und einem Sollzinssatz für eine Kontoüberziehung über die eingeräumte Dispolinie von 16,63 Prozent beträgt. Ich erspare mir hier weitere Beispiele, die kann man nachlesen. Unsere Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Sie leisten eine hervorragende Arbeit und betreuen mit Abstand die meisten Kunden in Thüringen.

Dieser Antrag wendet sich weder gegen die Beschäftigten, die in der Regel hochmotiviert ihre Arbeit verrichten, sondern an sie und an uns, die darüber befinden, wie man mit einem Großteil der Menschen in unserer Gesellschaft umgeht. Solange wir nicht über einen gesetzlichen Mindestlohn garantieren können, dass die Menschen von ihrer Hände Arbeit leben,


(Beifall DIE LINKE)


muss auch dieses Regularium - der Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes - von uns genutzt werden, um mehr soziale Gerechtigkeit in die Gesellschaft zu bringen.

Ich beantrage, unseren Antrag, der Ihnen in der Drucksache 5/4609 vorliegt, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Justizausschuss zur Beratung zu überweisen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE)




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