Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4609
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4609
Herr Präsident, meine Damen und Herren, jetzt kam zwei Mal, vom Herrn Barth wie auch vom Herrn Kowalleck der Vorwurf der willkürlichen Festlegung von den 5 Prozent Basiszinsen. Mit Ihrer Genehmigung zitiere ich einmal aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 288: „Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.“ Daran haben wir uns orientiert. Ich weise den Hinweis, dass das willkürlich ist, zurück und verweise auf das Bürgerliche Gesetzbuch. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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