Die Reform der Grundsteuer und ihre Auswirkungen auf Thüringen

Ralf Kalich

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/7405

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/7405

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hab es mir extra noch mal durchgelesen, die Fraktion der AfD beantragt eine Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Grundsteuerreform auf Thüringen und sagt dazu kein Wort. Das ist schon die höhere Stufe.

 

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich möchte an dieser Stelle wirklich mal sagen, was es für Thüringen bedeutet. Herr Kowalleck hat einige Zahlen genannt. Wenn die Forderung der AfD auf Bundesebene durchgesetzt würde, würden den Kommunen rund 240‍ Millionen Euro jährlich fehlen. Wir haben eine Haushaltsdebatte hinter uns, in der die AfD zu diesem Problem null sagt, keinerlei Vorschläge macht oder in irgendeiner Form darauf eingeht. Sie kommt jetzt mit irgendwelchen Hirngespinsten,

 

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie haben überhaupt nicht zugehört, oder?)

 

wie man das aus Thüringen heraus dann im Bundestag per Gesetzänderung klären müsste. Jedem ist klar, dass die Entscheidung, die am 10.‍ April 2018 mit der Reform der Grundsteuer getroffen worden ist, natürlich Auswirkungen hat. Ich habe die Zahlen am Anfang hier genannt. 240‍ Millionen Ausfall für die Kommunen sind so immens, dass man heilfroh sein kann, dass man letztendlich sich auf Bundesebene doch auf eine Reform geeinigt hat mit Blick auf die drohenden massiven Einnahmeverluste der Kommunen in Thüringen ab dem 1.‍ Januar 2020. Ich habe gesagt, ich bin froh, dass es diese Regelung gibt, allerdings kritisiere ich ganz klar die Öffnungsklausel, die Steuerungerechtigkeit in Deutschland weiter fördern wird,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

diese Öffnungsklausel, die die vom Grundgesetz geforderte Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zwischen den Bundesländern weiter infrage stellt. Denn es ist bislang völlig offen, ob Bayern nun das Berechnungsmodell für die Grundsteuer ändert oder ob es auch zu deutlichen Steuernachlässen beim Gesamtaufkommen oder zur Zusatzbelastung von Mieterinnen und Mietern auf Länderebene kommt. Die Linke hält an ihrer Forderung fest, dass die Grundsteuer den Wert der Gebäude berücksichtigen muss. Auch darf sie nicht mehr auf Mieterinnen und Mieter als Betriebskosten umgelegt werden. Eine Öffnungsklausel im Gesetz, die es den Bundesländern erlaubt, von der bundesweiten Gesetzgebung abzuweichen, bedroht die Finanzen der Kommunen und schafft unterschiedliches Recht in unterschiedlichen Landesteilen. Einen solchen Flickenteppich lehnt die Linke ab. Ich erwarte nunmehr, dass unter Einbeziehung der Bundesländer ein transparentes parlamentarisches Verfahren auf den Weg gebracht wird. Vielleicht werden ja im Rahmen der Beratungen nunmehr auch die Inhalte und Ergebnisse einer Sachverständigenanhörung des Bundesfinanzministeriums vom 10.‍ Mai 2019 zu verfassungsrechtlichen Fragen einer Öffnungsklausel einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Denn diese Sachverständigenberatung war nur einem exklusiven Kreis zugänglich, denn sie war nicht öffentlich. Nach meiner Kenntnis war auch keinem Vertreter unserer Landesregierung der Zugang zu dieser Anhörung möglich. Sollte dies anders sein, möge man mich hier belehren.

 

Das ist aus meiner Sicht bei einer für die Länder und Kommunen so wichtigen Fragen kein guter Stil. Ich denke aber trotzdem, dass die eingeleiteten Maßnahmen durch die Landesregierung, rund 3,3‍ Millionen Grundstücke in Datensätzen neu zu erfassen sowie 500.000 neu zu Erfassende, reibungslos erfolgt. Die 68 befristeten Arbeitsplätze, die dazu geschaffen wurden, denke ich, sind der richtige Weg, den man eingeschlagen hat, um dieser Sache entgegenzuwirken. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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