Alleinerziehende in Thüringen ‚nicht im Regen stehen lassen‘ – Landesanteil am Unterhaltsvorschuss erhöhen

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Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4515

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4515


Herr Präsident! Meine Damen und Herren, werte Zuhörer! Der Antrag zur Aktuellen Stunde der AfD ist erneut ein Beitrag aus der Rubrik „Aufgeschnappt, nicht verstanden, aber verbreitet“. So wird im Antrag behauptet, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung: „Obgleich die Landesregierung durch Sozialministerin Werner selbst eine Erhöhung des Unterhaltsvorschusses fordert, ist die Landesregierung jetzt nicht gewillt, einen im erforderlichen Umfang erhöhten Beitrag zur Finanzierung des Unterhaltsvorschusses bereitzustellen.“ Ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, dass meine Vorrednerinnen aus den demokratischen Fraktionen sich erst mal mit dem Menschenbild aus dem Parteiprogramm der AfD auseinandergesetzt haben. Und nun zu den Fakten in der Umsetzung des Gesetzes. Das Gesetz wurde am 17. August 2017 vom Bundespräsidenten unterzeichnet und ist rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Dabei wurde der Bundesanteil von 33,5 auf 40 Prozent erhöht, was wir ausdrücklich begrüßen. Die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten bis zum 12. Lebensjahr wurde aufgehoben und bis zum 18. Lebensjahr verlängert. Weiterhin wurden im Unterhaltsvorschussgesetz die Sätze neu geregelt für die Kinder von null bis fünf Jahren, von sechs bis elf und von 12 bis 17 Jahren. Die anfallenden Gesamtausgaben für das Land Thüringen steigen somit auf circa 55,89 Millionen Euro. Die angesetzte Fallzahl wurde genau mit 23.963 Fällen angegeben, die sicherlich auch hin und wieder schwanken kann. Finanziert wurde sie mit einem Anteil – es ist schon genannt worden – von 30 Prozent durch die Kommunen. Das entspricht übrigens 16,77 Millionen Euro der Gesamtsumme, 30 Prozent vom Land in derselben Höhe und 40 Prozent vom Bund, wie bereits erwähnt. Das entspricht 22,36 Millionen Euro.


Ab dem Jahr 2018 ergeben sich jährliche Mehrausgaben von bis zu 19,5 Millionen Euro. Beim Rückgriff verzichtet das Land auf seinen Landesanteil. Davon ist hier nun überhaupt noch nicht geredet worden. Das waren bis jetzt 33,25 Prozent. Somit standen den Kommunen bis jetzt 66,5 Prozent zur Verfügung. Da der Anteil in den einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich ist, profitieren vor allem die, die eine hohe Quote zu verzeichnen haben. Diese schwanken in Kreisen zwischen 9,12 Prozent in Nordhausen und 34,65 Prozent in Greiz per Stichtag 31.12.2016. Insgesamt betrug diese Summe nach Abzug des Bundesanteils 4,272 Millionen Euro. Das Land verzichtete also auf 2,136 Millionen Euro, die den Kreisen auch für mehr Personal in diesem Jahr wie auch in den letzten Jahren – denn das stand ja auch schon von der Vorgängerregierung davor zur Verfügung – stehen. Personell – es ist schon gesagt worden – hat die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses eine Erhöhung von circa 90 VbE zur Folge. Davon sind nach unserem Kenntnisstand bis jetzt circa zwei Drittel eingestellt.


Herr Präsident, meine Damen und Herren, meinen Worten kann man also entnehmen, dass alle Mittel weitergeleitet werden und vollumfänglich für alleinerziehende Mütter und Väter zur Verfügung stehen. Im Kommunalen Finanzausgleichsgesetz für das Jahr 2018, das wir morgen in erster Lesung beraten, sind zudem 13,7 Millionen Euro mehr für Zweck- und Verwaltungsaufgaben eingestellt, was die kommunalen Spitzenverbände begrüßen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, all das, was zwischen den Ministerien in den letzten Wochen beraten worden ist, betrifft somit nicht die Alleinerziehenden, wie die AfD behauptet. Sie bekommen vollumfänglich alle Leistungen, die ihnen zustehen. Der Titel Ihres Antrags zur Aktuellen Stunde sollte also geändert werden: „Alleinerziehende werden bessergestellt“. Aber das hätte ja etwas mit Mut zur Wahrheit zu tun


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


und wendet sich gegen das eigene rückständige Familienbild. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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