Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3107

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3107


Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Zuschauer auf der Zuschauertribüne, mit dem jetzt in Punkt a) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes wird das Ergebnis eines langen und nicht immer einfachen Diskussionsprozesses – Herr Minister Dr. Poppenhäger ist ja bereits darauf eingegangen – dokumentiert. Dieses Ergebnis stellt einen klassischen Kompromiss dar, welcher insbesondere die seit vielen Jahren engagiert wirkenden Bürgerinitiativen im Bereich der Kommunalabgaben nicht zufriedenstellen wird. Trotzdem ergeben sich mit dem Gesetz, sollte es so beschlossen werden, spürbare Möglichkeiten zur nachhaltigen Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern.


Kernpunkt des Gesetzes besteht darin, dass Gemeinden zukünftig selbst entscheiden können, ob sie für Investitionsmaßnahmen, die vor dem Stichtag 1. Januar 2006 beendet wurden, noch Straßenausbaubeiträge erheben wollen oder nicht.


Herr Kellner, Sie bewegten sich vorhin ein bisschen im Bereich der Spekulation, was Gemeinderäte und Bürgermeister dann eventuell entscheiden. Ich habe da sehr großes Vertrauen in die gewählten Vertreterinnen und Vertreter, dass sie dort sachgerechte Entscheidungen auch im Interesse der Bürger treffen. Zusätzlich besteht dann die Möglichkeit, bereits vereinnahmte Beiträge an die Grundstückseigentümer zurückzuzahlen. Die Voraussetzungen dafür sind aber sehr hoch. Die jeweiligen Gemeinden müssen nachweisen, dass sie dauerhaft leistungsfähig sind und seit dem 1. Januar 2006 keine Bedarfszuweisungen in Anspruch genommen haben. Mit der Regelung wird in der Tat die Entscheidungskompetenz der Gemeinden erheblichen erhöht und die Möglichkeiten einer entsprechenden Entlastung der Bürgerinnen und Bürger gewährt. Es gibt somit die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger eben nicht mehr jetzt für Maßnahmen zahlen müssen, die vor zehn Jahren und mehr erfolgt sind. Diese bisher auf der Grundlage der Gesetzeslage erfolgte Praxis ist für die Leute zu Recht überhaupt nicht mehr nachvollziehbar und führt landauf landab zu Protest und Frust. Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir brauchen dieses zeitnahe Einräumen des gesetzlichen Ermessens, da in diesem Jahr noch weit über 100 Gemeinden für abgeschlossene Maßnahmen Beiträge erheben müssen. Diese Gemeinden sollten jetzt von der Möglichkeit Gebrauch machen, Festsetzungsbescheid und Zahlungsaufforderung in einem separaten Bescheid vorzunehmen. Auf diese Möglichkeit hat das Ministerium für Inneres und Kommunales in einem Rundschreiben vom 21.10.2016 an die Landratsämter und staatlichen Verwaltungsbehörden hingewiesen. Damit kann sichergestellt werden, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger von der nunmehr von der Landesregierung geplante Regelung profitieren, auch wenn das Gesetz erst Anfang 2017 beschlossen wird.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, das was jetzt vorliegt, ist das Ergebnis des im Koalitionsvertrag verankerten und von Minister Dr. Poppenhäger dargestellten Dialogprozesses und eines intensiven Verhandlungsprozesses innerhalb der Koalition. Mehr, sage ich hier, war nicht drin. Ich will trotzdem betonen, dass Die Linke weiterhin an ihrer grundsätzlichen Forderung der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und der Einführung einer Infrastrukturabgabe festhält. Aus unserer Sicht bleibt es zu bedenken, ob das Instrument der Beitragsfinanzierung, das zu Ende des 19. Jahrhunderts in Preußen entwickelt wurde, tatsächlich noch geeignet ist, um im 21. Jahrhundert die Probleme in Thüringen zu lösen.


(Beifall DIE LINKE)


Hier müssen wir weiterhin die Diskussion führen. Ausdrücklich ist die Regelung im Gesetzentwurf zu begrüßen, dass Gemeinden, die bisher über kein Satzungsrecht verfügten und eine Straßenausbaumaßnahme planen, spätestens zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Durchführung der Investitionsmaßnahme eine entsprechende Straßenausbausatzung beschlossen haben müssen. Das schafft Klarheit und Planungssicherheit für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und da sind wir uns ja gemeinsam einig. Mit dem Punkt B im eingebrachten Gesetzentwurf setzt Rot-Rot-Grün ein Versprechen um und hält somit Wort. Mit der Gesetzesinitiative wird Rechtssicherheit bei der Verwendung von Kurbeiträgen zur Finanzierung kostenloser ÖPNV-Angeboten geschaffen. Mit dem Gesetzentwurf wird in § 9 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes klargestellt, dass der Kurbeitrag künftig ausdrücklich auch verwendet werden darf, um die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch Kur- und Erholungsgäste zu finanzieren. Die Möglichkeiten zur kostenlosen ÖPNV-Nutzung in Kombination mit touristischen Aktivitäten leistet einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung von Tourismusstandorten und fördert zudem die umweltfreundliche Mobilität vor Ort. Für Kur- und Erholungsorte ist deshalb naheliegend, solche touristischen Verkehrsangebote über die Erhebung von Kurbeiträgen zu finanzieren. Auch wenn bereits durch die jetzige Gesetzeslage Angebote wie das Rennsteigticket ermöglicht worden sind, wird mit der von der Koalition eingebrachten Klarstellung Rechtssicherheit geschaffen.

(Zwischenruf Abg. Holbe, CDU: Das hättet Ihr schon vor einem Jahr haben können!)

Ich beantrage somit die Überweisung des Gesetzentwurfs in Punkt A an den Innen- und Kommunalausschuss und in Punkt B federführend ebenfalls an den Innen- und Kommunalausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und an den Ausschuss für Migration, Justiz- und Verbraucherschutz. Ich wünsche mir konstruktive und zugleich zügige Beratungen, damit die vorgesehenen Regelungen schnell in Kraft treten können. Wir könnten schon einen Schritt weiter sein, wenn unser Dringlichkeitsantrag in der letzten Sitzung hier angenommen worden wäre, dann wären wir jetzt schon im Prozess der Anhörung. Danke schön!


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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